711.71

Gebührentarif über Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr

Vom 05.03.2019 (Stand 01.04.2019)

Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 12 des Reglements über Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr vom 5. März 20191 als Gebührentarif:

Art. 1 Anwohnende

Für das Befahren von Fahrverboten werden folgende Gebühren erhoben:

  1. pro Jahr CHF 50

Art. 2 Betreuungsdienste

Es werden keine Gebühren erhoben.

Art. 3 Gewerbetreibende

Für das Befahren von Fahrverboten werden folgende Gebühren erhoben:

  1. pro Jahr CHF 50

Für das Parkieren auf öffentlichem Grund werden folgende Gebühren erhoben:

  1. pro Tag CHF 8

  2. pro Jahr CHF 400

Bei Erteilung von Ausnahmebewilligungen sowohl nach Abs. 1 als auch nach Abs. 2 wird auf die Gebührenerhebung nach Abs. 1 verzichtet.

Art. 4 Reduktion oder Erlass

Die Gebühren können reduziert oder erlassen werden, wenn die Erteilung der Ausnahmebewilligung im öffentlichen Interesse steht.

Art. 5 Härtefälle

In Härtefällen werden die Bestimmungen dieses Gebührentarifs sinngemäss angewendet.

2019, 33