751.15

Gebührentarif für die Feuerungskontrolle

Vom 10.12.2019 (Stand 01.01.2020)

Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 24 Immissionsschutzreglement vom 21. September 20041 als Gebührentarif:

Art. 1 Ordentliche Abgasmessungen

Die Gebühren für ordentliche Abgasmessungen im Rahmen der Feuerungskontrolle betragen für Abnahme oder Erstkontrolle und periodische Kontrollen CHF 35.00 (inkl. MWST).

Die übrigen Messungen sowie Nachmessungen bei Anlagen ohne ordentliche Messung werden nach Aufwand verrechnet. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung2.

Art. 2 Kleinholzfeuerungsanlagen

Die Gebühren für die Kontrolle von Kleinholzfeuerungsanlagen bis 70 kW betragen (inkl. MWST)

  1. für die Abnahme- oder Erstkontrolle: CHF 45

  2. für periodische Kontrollen: CHF 30

  3. für Nachkontrollen: CHF 70

Befinden sich an einem Standort mehrere Anlagen, so wird ab der dritten Anlage in Zuschlag von CHF 10 pro Anlage erhoben.

2019-038