1.2-1
Publikationsreglement
Vom 24.06.2025 (Stand 01.07.2025)
Der Stadtrat,
gestützt auf Art. 3 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2),
erlässt:
Art. 1 Rechtssammlung
Die Rechtssammlung enthält alle rechtsetzenden Erlasse der Stadt Wil.
Die Stadtkanzlei kann ausserdem in die Rechtssammlung aufnehmen:
Raumpläne
nicht-rechtsetzende interkommunale Vereinbarungen
Verträge mit Dritten, sofern ein öffentliches Interesse an der Publikation besteht und die Interessen der Dritten gewahrt bleiben
Die Rechtssammlung ist eingeteilt in eine systematische und eine chronologische Rechtssammlung:
die systematische Sammlung (SRS) beschreibt das Recht in nachgeführter Form, angeordnet nach Thema
die chronologische Sammlung (CRS) enthält alle Änderungen des Rechts, angeordnet nach dem Zeitpunkt der Publikation
Art. 2 Veröffentlichung und Verbindlichkeit
Die im Internet veröffentlichte Fassung der Rechtssammlung ist massgebend.
Der Inhalt der Rechtssammlung gilt als bekannt.
Die Stadtkanzlei kann die Erlasse der systematischen Sammlung anpassen, sofern deren Sinn unverändert bleibt.
Art. 3 Andere amtliche Publikationen
Andere amtliche Publikationen (Verfügungen, Referendumsanzeigen u.ä.) werden von der Stadt Wil auf geeignete Weise vorgenommen.
2025/02