8.7-3
Dienstleistungsvertrag Pro Senectute
PRO
SENECTUTE WIL & TOGGENBURG ''qlg@IËTADT WIL Dienstleistungsvertrag zwischen
Pro Senectute RegionalstelleWil &Toggenburg (nachstehend mit Pro Senectute bezeichnet)
und
der Stadt Wil, vertreten durch das Departement Gesellschaft und Sicherheit
Grundlagen Dieser Dienstleistungsvertragumfasst die Leistungen von Pro Senectute, die sie als Non-Profit-Organisation in Zusammenarbeit und/oder im Auftrag der Gemeinde erbringt. Grundlage für den Auftrag sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (kantonales Sozialhilfegesetz, Gesundheitsgesetz und Gesetz zu PflegefËnanzierung, siehe Punkt 5.6). Der Vertrag regelt die finanzielleAbgeltung dieser Einsätze durch die Nutzniesser und die Gemeinde (Anhang 1).
Sicherstellung der Grundversorgung
Die meisten Menschen möchten ihr Leben im Alter in ihrer angestammten Umgebung (Wohnung,
Haus) in möglichst grosser Unabhängigkeit und selbstbestimmt verbringen. Es gehört zu den Aufgaben gut vernetzter Organisationen(öffentliche Hand, Hausärzte, Spitäler, Spitex-Verein, Pro Senectute..,) die Erreichung dieses Ziels zu ermöglichen. Als gut vernetzte Partner8innen stellen sie mit ihrer Zusammenarbeit eine bestmögliche Grundversorgung der Menschen im Alter sicher.
Zu einer tragfähigen Grundversorgung gehören die soziale Teilhabe (Familie, Quartier- und Dorfgemeinschaft) und das Verhindern von Vereinsamung, der Zugang zu Information und materiellen Ressourcen, notwendigeHilfe bei der Alltagsbewältigungund Betreuung. Die Dienstleistungender Pro Senectute stützen sich auf dieses Verständnis der Grundversorgung (vgl. Punkt 5.6 bzw. Anhang)
Leistungsbereiche Die Palette der angebotenen Dienstleistungen umfasst vier Module. Die ModuleA, Bl, B2und C stehen der Gemeinde grundsätzlichzur Auswahl. Das Zusatzmodul B2steht in fachlicher und organisatorischerAbhängigkeit zur Information und Beratung durch Fachpersonen der Sozialarbeit (Modul Bl) und kann nur zusammen mit diesem vereinbart werden.
A Soziale Teilhabe und gesellschaftliches Miteinander (Partizipation) Bl Information und Sozialberatung B2 Administrative Dienste durch Sozialzeit-Engagierte C Hilfe und Betreuung zu Hause
Pro Senectute koordiniert ihre Dienstleistungenmit den Behörden, den Spitex Organisationen, den Hausärzten, mit ambulanten und stationären Institutionen (Spitäler, Alters- und Pflegheime) und insbesondereauch mit dem informellen Hilfesystem (Angehörige, Nachbarn, Bekannte). Im Verbund mit diesen Partner+innen gewährleistet Pro Senectute eine effektive und effiziente Grundversorgung.
1. Modul A Soziale Teilhabe und gesellschaftlichesMiteinander (Partizipation)
Ziel Soziale Teilhabe erhalten, stärken und fördern Sozial integrierte Menschen sind selbständiger, zufriedener und gesünder. Alte Menschen bleiben als soziale Wesen attraktiv, sie lernen weiter und teilen Wissen und Interessen miteinander.
Nutzen Durch regelmässige und organisierte soziale Kontakte innerhalb der eigenen Altersgruppe und zwischen den Generationen wird ein Beziehungsnetz geschaffen, das wesentlich dazu beiträgt, ein autonomes und gesundes Leben zu führen. Ein intaktes Sozialnetz schafft Ressourcen, die gegenseitige Hilfe ermöglicht. Der Dialog zwischen den Generationen wird gestärkt. Ressortverantwortlicheder Gemeinde werden in ihrer Tätigkeit unterstützt, Partizipationwird ermöglicht und breit abgestützt.
Mittel Kurs- und Gruppenangebote: Sie werden von Senior#innen geführt und sind so angelegt, dass soziale Kontakte stattfinden und Bekanntschaften entstehen können (z.B. Wandern, Computerkurse, Sprachkurse). Senior+innen als Mitwirkende (Partizipation): Senior8innen gestalten mit und übernehmen Aufgaben (z.B. als Kursleitende oder in verschiedenen Diensten). Sie verfügen über wertvolle Fertigkeitenund Erfahrungen, auf die unsere Gesellschaft angewiesen ist. Pro Senectute stellt attraktive Rollen und Aufgaben zur Verfügung und hilft, gute Rahmenbedingungen für soziale Einsätze zu schaFfen. Generationenübergreifende Projekte: Realisieren von Angeboten, bei denen Senior#innen ihr Wissen und Können der Allgemeinheitzur Verfügung stellen können (z.B. Senior’Rjnnenim Klassenzimmer, Treffpunkte im sozialen Nah-Raum). Aufbau von Sorge-Gemeinschaften: Konzeption und Umsetzung quartiernaher Projekte (sozialraumorientierteArbeit) im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Mitarbeit in kommunalen Arbeitsgruppen: Fachpersonen von Pro Senectute stellen ihr Fach- und Erfahrungswissenzur Verfügungund erstellenFachgrundlagen. Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung und Motivierung der Bevölkerung für die Belange der Altersarbeit; Arbeit mit Senior+innen-Gruppen, Förderung der Freiwilligenarbeit.
Zielgruppe Menschen im AHV Alter oder kurz vor Eintritt ins Pensionsalter, mit gesetzlichem Wohnsitz in der diesem Vertrag angeschlossenen Gemeinde
2. Modul Bl Information und Sozialberatung
Ziel Zugang zu Informationen, Beratung und Ressourcen ermöglichen Der Zugang zu Informationen, Beratung und weiteren Ressourcen ermöglicht selbstverantwortliches Handeln.
Nutzen Durch fachgerechte Informationen und individuellangepasste Beratungen werden die Klienten in die Lage versetzt, anstehende Probleme und Schwierigkeiten weitgehend selbst zu lösen (Hilfe zur Selbsthilfe). Einer sozialen Isolation wird vorgebeugt. Soziale Folgeprobleme mit daraus resultierenden Kosten für die öffentliche Hand können verhindert werden. Verschiedene Dienststellender Gemeinde werden entlastet.
Mittel Anlaufstellefür Altersfragen / Informationsdienst: Vermittlungqualifizierter Informationen durch Fachpersonen (Informationen beschaffen, fachlich bewerten, aufbereiten und situationsgerechtvermitteln). Sozialberatung: Bedarfsorientierte, zielgerichtete und niederschwellige, individuelle Beratung. Die Sozialberatung orientiert sich am „Grundangebot der Sozialberatung im Kanton St. Gallen" (VSGP/Departement des Innern, Juli 2017) Infostelle Demenz: Vermittlung spezifischer Informationen zum Thema demenzielle Erkrankung und deren Folgen. Vermittlung weiterführender Dienste (in enger Zusammenarbeit mit der AlzheimervereinigungSG/AR/AI). Dienstleistungen durch Sozialzeit-Engagierte (eine Form der FreËwilligenarbeit) :
Treuhanddienst, Steuerdienst, Umzugsdienst, EL-Anmeldung etc. Individuelle Finanzhilfe: Vermittlungvon Nothilfe-Beiträgen (aus Bundesmittel Art. 17/18 ELG; aus privaten Stiftungen und Spenden).
Zielgruppe Menschen im AHV-Alter oder kurz vor Eintritt ins Pensionsalter (frühestens ab 60 Jahre bei Fragen zum bevorstehenden Pensionsalter), mit gesetzlichemWohnsitz in der diesem Vertrag angeschlossenenGemeinde, sowie deren Angehörige.
2.1 Beratungsthemen
Es werden Informationen und Beratungen zu den folgenden sechs Beratungsbereichen angeboten (eine detaillierte Beschreibungder Ziele pro Beratungsthema finden sich im Anhang 2) Case Management(Fallmanagement) Koordinationund Steuerung des Beratungsprozesses (Vermeidung von Doppelspurigkeiten) Finanzen Beratungund Zugangeröffnenzu Sozialversicherungen(AHV, EL, HE), zu IndividuellenUnterstützungsleistungendes Bundes; errichten einer administrativen Hilfe; Budgetberatung Gesundheit Hilfe und Pflegezu Hause organisieren, Beratung für betreuende Angehörige, unterstützen in der Krisen- und Konfliktbewältigung,Informationen zu und organisieren von Hilfsmittelnfür die Alltagsbewältigung, Unterstützung in der Bewältigung eines Todesfalls, Organisation eines temporäreren Aufenthalts Wohnen Wohnformenevaluieren, Mietverhältnisklären, Umzug und Wohnungsräumung organisieren,
Heimeintritt unterstützen Recht, Ombudsfunktion Beratung in allgemeinen Rechtsfragen, zu Testament und Erbfragen, zu Vorsorgebestimmungen und Massnahmen des Erwachsenenschutzes; Triage zur Ombudsstellefür das Alter Lebensgestaltung zur Vermeidung von Vereinsamung und Isolation Beratung betreffend Zeitgestaltung und Zugang zu Aktivitäten
2.2 Beratungsprozess Die Beratungen finden in Form von Gesprächen, in der Regel bei Pro Senectute und bei Bedarf bei den Klientenzu Hause oder im Heim statt. Sie sind zeitlich befristet (gemäss Zielvereinbarung) und für die Klienten kostenlos. Das Beratungsangebot soll möglichst grosse Breitenwirkungerzielen. Die Beratungen sind deshalb nicht auf lange Dauer angelegt und werden nach Zielerreichung abgeschlossen Der Prozess besteht grundsätzlichaus drei Phasen: - Analyse: Problemerkennung, Diagnose, Ressourcenklärung, Zielsetzung Beratungsthema: Planungder Massnahmen, Durchführung der Hilfe Kontrollphase: Überprüfung der Wirkung
3. ZusatzmodulB2 Administrative Dienste durch Sozialzeit-Engagierte
Das Zusatzmodul B2 steht in fachlicher und organisatorischer Abhängigkeit zur Information und Beratung durch Fachpersonen der Sozialarbeit (Modul B,) und kann nur zusammen mit diesem vereinbart werden.
Ziel Unterstützungsleistungen zur Wahrung der bürgerlichen Rechte und Pflichten. Menschen, die trotz Urteilsfähigkeitmit der Erledigung von administrativen Aufgaben überfordert sind, werden soweit unterstützt, dass ihre administrativen und finanziellen Angelegenheiten ordentlich ausgeführt sind.
Nutzen Menschen, welche von administrativen Aufgaben im Verkehr mit Ämtern, Behörden und Versicherungen überfordert sind, werden durch eine ordentliche Mandatsführung emotional entlastet, bleiben autonom und integriert. Die Rechtsansprüche werden geltend gemacht. Folgeproblemewie Betreibung und Verschuldung werden vermieden. Finanziellem Missbrauch durch Dritte kann rechtzeitig vorgebeugt werden. Durch die zuverlässige Erledigung amtlicher Verpflichtungen sind Behörden und Ämter entlastet. Eine Massnahme der Erwachsenenschutzbehördekann im Sinne des Subsidiaritätsprinzips hinausgezögert oder vermieden werden.
Mittel Unterstützung beim Ausführen des monatlichenZahlungsverkehrs. Einfordern und bewirtschaften der finanziellenAnsprüche aus Sozialversicherungen (z.B. Krankenkasse, Ausgleichskasse) und anderen Gläubigern. Verkehr mit Versicherungen und Ämtern,
Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung Führen einer Ablage bei den Klientenzu Hause.
Zielgruppe Menschen im AHV Alter: zu Hause oder im Heim wohnhaft
3.1 Unterstützungsvoraussetzungen Die folgenden Voraussetzungen müssen durch die zu unterstützende Person kumulativ erfüllt werden :
AHV-Alter erreicht urteilsfähig überfordert, administrative Aufgaben, selbständig zu erfüllen keine Angehörigen, die regelmässig unterstützen können Zustimmung zur freiwilligenZusammenarbeit mit Pro Senectute Gesetzlicher Wohnsitz in der diesem Vertrag angeschlossenen Gemeinde
3.2 Ablauf des Unterstützungsprozesses Bedarfsabklärung durch eine Fachmitarbeiterin(Überprüfung vorhandener Vollmachten,
Erstellen eines Inventars). Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein individueller,schriftlicher Auftrag mit Leistungsinhalt und -umfang erstellt und unterzeichnet. Führen und begleiten der durch Pro Senectute beauftragten Person. Die Mandatsführung wird regelmässig überprüft, mittels internem Kontrollsystem und einer externen Revision.
4. Modul C Hilfe und Betreuung zu Hause
Ziel Hilfe bei der Alltagsbewältigung und Betreuung gewährleisten. Hilfe bei der Alltagsbewältigung und Betreuung geben Sicherheit, stärken das Wohlbefinden und ermöglichenden Verbleib im vertrauten Wohnumfeld.
Nutzen Menschen mit altersbedingten Einschränkungen, akuten oder chronischen Krankheiten, in Rekonvaleszenz oder mit psychischen Beeinträchtigungen werden durch Einsatz von SoziaËzeit-Engagierten,Angehörigen, Nachbarn und Bekannten soweit unterstützt, dass sie ihre Alltagsverrichtungen möglichst selbständig erledigen können. Durch die professionelleHilfe kann mit dieser temporären Unterstützung gegebenenfalls ein informelles, selbstreguliertes Hilfsnetz aufgebaut werden, das längerfristigen Bestand hat. BetreuendeAngehörigewerden wirkungsvollentlastet. Die Einwohner#innender Gemeinde werden bei ausgewiesenem Bedarf zuverlässig und kostengünstig im Wohnen daheim unterstützt.
Mittel Hilfe und Unterstützung im Haushalt: ErgänzendeoderstellvertretendeHaushaltführung oder Anleitungdazu, namentlich Raumpflege, Besorgen der Wäsche, Einkauf,
Kochen usw. Sozialbegleitende Unterstützung: Zu Terminen begleiten, Botengänge machen, Sicherheit geben. Betreuung: Beaufsichtigungvon Personen mit spezifischem Bedarf (z.B. Menschen mit einer Demenz) zur partiellen Entlastung von betreuenden Angehörigen. Bei Bedarf und in Absprache mit der Spitex-Organisation: Unterstützung bei der Selbstpflege: einfache pflegerischeHandreichungen zur Unterstützung bei der Selbstpflege (Waschen, Duschen, Haarpflege, Einreiben usw.).
Zielgruppe für Personen ab AHV Alter und mit gesetzlichem Wohnsitz in der diesem Vertrag angeschlossenen Gemeinde (im Auftrag der Gemeinde sind in EinzelfällenEinsätze bei Personen unterhalb der AHV Altersgrenze möglich)
4.1 Ablauf des Unterstützungsprozesses Der Hilfebedarfwird von Pro Senectute im Wohnbereich zusammen mit der zu unterstützenden Person und ggf. zusammen mit Angehörigen abgeklärt und festgelegt. Die Bedarfsabklärung, die Einsatzplanung,die Anleitung, Begleitungund Kontrolle der Haushelfendenwerden von einer Fachperson von Pro Senectute durchgeführt.
Das Angebot orientiert sich am ausgewiesenen Bedarf. Die Ressourcen des sozialen Umfeldes (Angehörige, Nachbarn) werden in den Hilfeprozess einbezogen. Wenn es die Situation erfordert, werden weitere professionelleDienste beigezogen (Spitex-Dienste, Sozialdienst, Hospizdiensteusw.).
Die Einsätze basieren grundsätzlichauf einer Vereinbarung zwischen Pro Senectute und der Person, die auf Hilfe angewiesen ist. Sie haben klare Grenzen in Bezug auf die zeitliche Dauer, Intensität und Frequenz. Diese sind in der Vereinbarung festgehalten.
Der Einsatz wird regelmässig von der Einsatzleitung überprüft und der aktuellenSituationangepasst
5. Generelle Vertragselemente
5.1 Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pro Senectute und die Gemeinde vereinbaren eine transparente und offene gegenseitige Kommunikation. Pro Senectute stellt der Gemeinde die angeforderten Leistungsnachweisezur Verfügung. Beide Parteien bezeichnen je eine Hauptansprechperson die regelmässig, in der Regel einmal im Jahr, folgende Themen besprechen :
Leistungsstatistik und detaillierte Klientstatistik (anonymisiert) Besprechung von Spezialfällen Jahresbericht Tendenzen und Entwicklungen im Bereich der Altersarbeit in der Gemeinde, die Auswirkungen auf Leistungen von Pro Senectute haben
Zu diesem Austausch kann die Gemeinde oder Versorgungsregion auch andere Leistungserbringer (Spitex-Organisation, Altersheim, Sozialamt, usw.) weitere Vertreter/innen der Gemeinde einladen mit dem Ziel, die Altersarbeit in der Gemeinde oder Region besser zu vernetzen und eine koordinierte Versorgung der älteren Bevölkerung sicher zu stellen.
5.2 Qualität
Sämtliche Dienstleistungenwerden bedarfsgerecht, wirkungsorientiert und wirtschaftlich erbracht. Sie basieren auf einer Vereinbarung zwischen Pro Senectute und dem Leistungsempfänger/der Leistungsempfängerin. Dabei werden die persönlichen Ressourcen der betreuten Person und ihres Umfelds mitberücksichtigt und die Angebote haben zum Ziel, deren Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu fördern. Pro Senectute verfügt für jeden Leistungsbereichüber Instrumente der Qualitätsentwicklungin Form von Leistungskonzepten, Handbüchern und Leistungsvorgaben. Folgende Dimensionensind darin berücksichtigt :
Strukturqualität: personelle und materielleAusstattung, Führung, Organisation Prozessqualität: Dienstleistungsprozessmit Abläufen und Checklisten Ergebnisqualität: Wirkungen und Nebenwirkungengemessen an Zielsetzungen Konzeptqualität: methodische und konzeptionelleGrundsätze Statistische Daten und betriebswirtschaftlicheKennzahlen zu allen Leistungsbereichenwerden systematisch erfasst, analysiert und darauf basierende Massnahmen umgesetzt. Dazu kommt die Beteiligung an lokalen, kantonalen und schweizerischen Erhebungen. Am Ende des Jahres wird ein Jahresbericht inkl. Jahresrechnung und Revisionsbericht erstellt. Die Qualität im Bereich soziale Teilhabe wird durch die konsequente Führung und Begleitung von Sozialzeit-Engagierten und durch die Fokussierung auf das Hauptziel„Begegnung und Austausch" für Seniorinnen und Senioren bei allen Treffen, Kursen und Bewegungsangebotenerreicht.
5.3 Personal
Pro Senectute fördert das bürgerschaftlicheEngagement nach dem Grundsatz : So viele Profis wie nötig, so viele Freiwillige wie möglich. Die Sozialzeit-Engagierten (eine Form der Freiwilligenarbeit) werden von Fachpersonen angeleitet, begleitet und geschult. Spesenentschädigung und Weiterbildung sind zugesichert. Für Dienstleitungen, die den Kunden in Rechnung gestellt werden, erhalten die Sozialzeitengagierten eine Entschädigung.
Sozialzeit-Engagierte Mitarbeit:ende verfügen über fachspezifische Kenntnisse aus ihrer (ev. früheren) beruflichen Tätigkeit oder eine entsprechende Fachausbildung. Sie sind sozialkompetent und haben Erfahrung im Umgang mit alten und hilfebedürftigenMenschen. Sie absolvieren eine umfassende Grundschulung bei Pro Senectute und werden periodisch weitergebildet. Mitarbeitendeim Haushilfedienst verfügen zudem über ausgewiesene Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Hauswirtschaft. Sozialzeit-Engagierte sind durch einen Arbeitsvertrag mit Pro Senectute verbunden.
Fach-Mitarbeitende, die komplexe Beratungsaufgaben und die Führung und die Begleitungvon Sozialzeit-Engagiertenübernehmen, verfügen über:
Ein Diplom einer Fachhochschulefür Soziale Arbeit oder Gesundheit (Sozialarbeiter/in, Pflegefachperson oder vergleichbare Ausbildung). Gerontologische Kenntnisse. - Fachliches Wissen und Erfahrung zu den relevanten Beratungsthemen Die Fachmitarbeitendenwerden in der Regel im Monatslohn nach marktüblichenSaläransätzen entlohnt
5.4 Finanzierungsgrundsätze Pro Senectute erhält für ihren Informations- und Beratungsdienst, für bestimmte Projekte und für Kursangebote zu Gunsten mehrfachbenachteiligter Personen im AHV-Alter Bundessubventionen aus Art. IOlbisAHVG. Zur Sicherung ihrer Finanzierungist Pro Senectute neben den Bundessubventionen, den Kundenerträgen und den Spenden, auf Beiträge der Gemeinden angewiesen. Die Leistungender Grundversorgung können nicht über Spendengelder finanziert werden.
Die Finanzierung und die aktuellen Tarife der einzelnen Module sind im Anhang 1 festgelegt Die Tarife und Beiträge der Gemeinde orientieren sich bei vom BSV mitsubventionierten Dienstleistungen an deren Vollkostenansätzen(z,B. Sozialberatung). Bei Dienstleistungen, die ohne Bundessubventionenvon Pro Senectuteangebotenwerden (z.B. Hilfeund Betreuungzu Hause), orientieren sich diese an den Vollkostender Stiftung von Pro Senectute Kanton St. Gallen.
5.5 Budget und Rechnungsstellung
Pro Senectute reicht jährlich das Budget (Betrag abgeleitet aus erwarteten Leistungsstunden) für das Folgejahrzu dem von der Gemeinde festgelegten Termin ein (Option: bis spätestens Ende Juli) und legt so zusammen mit der Gemeinde ein Kostendach fest. Vorbehalten bleibt die Zustimmung zum jeweiligen Budget der Gemeinde.
Mehraufwändegegenüber dem Budget von mehr als 10%, jedoch mindestens über Fr, 3'000, müssen von Pro Senectute begründet und als Nachtragskredit frühzeitig zur Beurteilung eingereichtwerden. Eine Ablehnung bedarf einer Begründung.
Pro Senectute stellt pro Halbjahr Rechnung an die Gemeinde. Die Rechnung für das zweite Semester wird bis spätestens 20. Januar des Folgejahres eingereicht.
5.6 Vertragsgrundlagen
Die Anhänge sind verbindlicher Bestandteil dieses Dienstleistungsvertrages. Im Weiteren stützt sich der Dienstleistungsvertrag ab auf:
Sozialhilfegesetz (SHG) vom 27.09.1998 Gesundheitsgesetz (GesG) vom 28.06.1979 Gesetz über die Pflegefinanzierung(PFG) vom 13.02.2011 «Grundangebot der Sozialberatung im Kanton St. Gallen" (VSGP/Departement des Innern, Juli 2017) Konzept «Grundversorgung im Verständnis von Pro Senectute Kanton St, Gallen» Leistungskonzeptevon Pro Senectute Kanton St. Gallen Grundsätze der Dienstleistungsvereinbarungenvon Pro Senectute Kanton St. Gallen
5.7 Dauer des Dienstleistungsvertrages Jedes Modul tritt durch Unterzeichnung beider Vertragspartner+innen ab festgelegtem Datum in Kraft. Gleichzeitig werden dadurch auch die generellen Vertragselemente aktiviert. Die Vertragsdauer ist unbefristet.
5.8 Änderungen
Im Anhang 1 werden die Kosten zu Lasten der Gemeinde definiert. Die festgelegten Beträge gelten so lange, bis neue Beträge vereinbart sind. Die Anpassung der Beträge erfolgt durch Erneuerung des Anhangs und dessen Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Im gegenseitigen Einverständnis können Änderungen am Inhalt der vorliegenden Leistungsvereinbarung vorgenommen werden. Diese erfordern eine neue, schriftlicheVereinbarung und deren Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.
5.9 Konfliktlösung
Im Streitfall über einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nehmen die Vertragsparteien die Dienste einer gemeinsam bestimmten Drittperson in Anspruch und übertragen ihr die Schlichtungsaufgabe.
5.10 Haftung
Pro Senectute trägt die alleinigeHaftung für die im Vertrag vereinbarten Tätigkeiten gegenüber den Leistungsbezügern, gegenüber den Mitarbeitendenund gegenüber der eigenen Organisation. Die Gemeinde übernimmt keine weiteren Verpflichtungen, die im Vertrag nicht geregelt sind.
5.11 Auflösung des Vertrages
Jedes Modul kann von beiden Vertragsparteien jeweils auf Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten aufgelöst werden.
Modul Bl Information und Sozialberatung und Zusatzmodul B2 Administrative Dienste durch Sozialzeit-Engagierte
tritt in Kraft per 1. Januar 2023 Wil, 17. Oktober 2022
Diese Moduleersetzen die seit 1. Januar 2016 gültige Leistungsvereinbarung«Sozialberatung im Alter». Die aktuell geltende Jahrespauschale von CHF 115'000 bleibt bestehen. Eine Anpassung der Entschädigung gemäss Anhang 1 (Finanzielle Abgeltung) wird zu einem späteren ZeitpunKt geprüft.
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Pro Senectute
\! Ma Departementsleiter Präsidentin Regionalkomitee SËellenleitung Gesellschaft und Sicherheit
Modul C Hilfe und Betreuung zu Hause
tritt in Kraft per 1. Januar 2023 Wil, 17. Oktober 2022
Dieses Modul ersetzt die bisherige Leistungsvereinbarung «Hilfe und Betreuung zu Hause», genehmigt durch den Stadtrat Wil am 4. Dezember 2019.
Die Abgeltung wird auf CHF 16.00 pro geleistete Stunde erhöht. Es gilt weiterhin ein einkommensabhängiger Tarif: Der Beitragder Stadt Wil entfällt, wenn Klient#innenüber ein deklariertes Einkommen (Netto-Einkommen gemäss aktuellster Steuerveranlagung) höher als CHF IO1'001 verfügen. Die Einkommenssituationwird bei der Bedarfsklärung erfasst (Selbstdeklaration).
Stadt 4 iI :
Dario 6uBr DeparterRntsvorsteher Gesellschaft und Sicherheit
Anhang 1: Finanzielle Abqeltunq
Modul A Soziales und gesellschaftlichesMiteinander (Partizipation)
Durch Beiträge der Benutzer*innen (z.B. Kursbeitrag) und je nach Angebot durch Bundessubventionen
Berechnungsbasis: Vollkosten je nach Angebot
• Kein
Kosten für Benutzer+innen • Kursbeitrag je nach Angebot
Besondere Bestimmungen für Mitarbeit in kommunalen Arbeitsgruppen und Projekten • Die Mitarbeit von Fach-Mitarbeitenden in kommunalen oder regionalen Netzwerken erfolgt kostenlos • Die Mitarbeitin Kommissionen, Projekt- und Arbeitsgruppen oder die Übertragung abgrenzbarer Aufgaben wird in Einzelaufträgenvereinbart und entschädigt.
Modul Bl Informationund Sozialberatung
(Die Leistungserbringung erfolgt durch Fach-Mitarbeitende)
Durch Bundessubventionen und Gemeindebeiträge
Berechnungsbasis: Vollkosten von Fr. 160.-/Stunde (Stand 2021)
+ Pauschale für die Module Bl und Bz von CHF 115'000 (anstelle von CHF 70.00 pro Beratungsstunde + CHF 1.00 pro Einwohner*in)
• keine; Sozialberatung gehört zur Grundversorgung und soll wie bei anderen Generationen kostenlos beansprucht werden können.
Modul Bz Administrative Dienste durch Sozialzeit-Engagierte
(Die Leistungserbringung erfolgt durch Sozialzeit-Engagierte, welche von Fach-Mitarbeitenden angeleitet werden)
Durch Klient+innen, Gemeindebeiträge und teilweise Bundessubventionen(für Nicht- Heimbewohner+innen)
Berechnungsbasis: Vollkosten von CHF 80.00 / Stunde (Fr. 1’900/Mandat/Jahr für 24 Std/Jahr; Stand 2021)
Pauschalefür die ModuleBl und B2von CHF 115'000 (anstelle von CHF 28.00 pro Stunde)
CHF 31.00 pro geleistete Stunde (bisher dh. Stand seit 2013: CHF 26.00/Stunde) • EL-Bezüger+innen werden die Kosten bis zu einem max. Jahresbeitrag als Krankheitskosten durch die SVA rückvergütet (Stand 2019).
Modul C Hilfe und Betreuung zu Hause
(Die direkte Leistungserbringung erfolgt durch Sozialzeit-Engagierte, welche durch Fach- Mitarbeitende angeleitet und begleitet werden)
Durch Klient8innen und Gemeindebeiträge
Berechnungsbasis: Vollkostenvon CHF 47.00/ Stunde; die Beteiligungder Klient8innen beträgt 2/3, der Beitrag der Gemeinde 1/3 der Vollkosten pro geleistete Einsatzstunde
• CHF 16.00 pro geleistete Stunde Keine Beiträge, wenn Klient8innen über ein deklariertes Einkommen (Netto-Einkommen gemäss aktueller Steuerveraniagung) ab CHF IO1’001 verfügen.
• Grundtarif CHF 31.00 pro Stunde (zuzüglich 25% für Abend-/Nachteinsätze und 50% für Wochenend-/Feiertageinsätze) (aktuell dh. Stand seit 2019: CHF 29.00/Stunde) •
Den Klient+innenwerden keine weiteren Kosten verrechnet (z.B. Wegpauschalen, Rechnungspauschalen usw.). •
EL-Bezüger#innen werden die Kosten der Haushilfe bis zu einem max. Jahresbeitrag als Krankheitskosten rückvergütet (Stand 2021). •
Für allfällige KVG-pflichtige Leistungen werden den Kund 8innen die vorgeschriebenen Ansätze (z.B, Abklärung und Beratung CHF 79.80, Grundpflege CHF 54.60) verrechnet. Für diese Leistungen werden den Gemeinden keine Restfinanzierungsbeiträgeverrechnet.
Anhang 2: ModulB Information und Sozialberatunq, Beratungsthemen und -Ziele Beratungsbereich e
a 1<1ärt,
Veränderungsziele sind definiert, Ressourcen der Klienten und ihres Umfeldessind bekannt. Case Management bTMëhFfm)Fä-lgFfiä6ËftfäË-AilfspFämäiTFwmHmiH und Unterstützungssystem bedarfsgerecht erarbeitet und umgesetzt. Koordination, Steuerung und Überwachung des arbeitsteiligen Hilfsprozesses sind gewährleistet,
Finanzen AHV, EL, HE Ansprüche nach Leistungender AHV, Ergänzungsleistung,
Hilflosen-Entschädigung und weiterer Zusatzleistungen sind geltend gemacht. Verfügungen sind überprüft. Individuelle FinanzhRäFl- Ausgewiesene adi%Fömü-aMG im iËËn}mG-2TËI “eines angemessenen Lebensbedarfsw subsidiär finanziert Die Beiträge erfolgen gemäss individueller Finanzhilfe nach
Art 17 /18 ELG und aus verschiedenenStiftungsmitteln.
Fonds, Legate oder weitere Institutionen werden situativ um finanzielle Unterstützung angefragt (z.B. OhO, Glückskette, Winterhilfe usw.) , Administrative HRtg Die Erledigung adFRi#ËfFmFXciFääËä#?FMëFiFGä€üFB-; Zahlungsverkehr, Behördenkontakteund Korrespondenzetc.) sind organisiert. Bei Bedarf wird ein Treuhanddiensteingerichtet. VersicherÜHä% Überprüfung d-ÖTv;FäëfiäFLTHäBëtüTf;Ë;tmüMFmüHÖ bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen ist erfolgt. Steuern Einfache SteuëaiääË;ine -LaMaiIi;ËmäFmia iF stellt. Abklärung und Hilfe bei Stundungs- und Erlassgesuchen ist erfolgt. Budget -Ëimss;fam"ill-ali;K;iüifäömsT iFs-täFI Gesundheit Hilfe und Pflege zu Hause Die Möglichkeiten und Grenzen der Hilfe und Pflege zu Hause sind aufgezeigt, die Weiterweisung an die zuständige bzw. passende Organisation ist erfolgt. Die Finanzierung ist geklärt und geregelt. Pftegend-;-ÄRa-aiMä [5as-BetreLTJÜ–;:ball%i;;ëaTämääaä-Fima;1 len, finanziellen und rechtlichen Aspekte sind geregelt.
Entlastung ist organisiert. Krisen-und KohfTin< BZW DiemüËëKëHünmaüif;ia;rat r-gitTätTämsm: tigung folgt, Bewältigungsstrategien sind erarbeitet, Entscheidungen sind getroffen HainiFe Eine Erstb;Fämliänm#lmüiaimËTÜMi: gung (Gehhilfen, für Verrichtungen der Körperhygiene, Hörversorgung, Lesehilfenetc.) ist erfolgt. Zugang und Finanzierung zum geeigneten Hilfsmittel sind sicher gestellt. Todesfall Unterstützung kmmJFFä–sBF;ssFctië}–FbTFËäi€äËä Fi im Zusammenhang mit einem Todesfall ist sicher gestellt, bzw. die Triage ans Amtsnotariat ist erfolgt. Temporärer AuFäKÜ{iii Die---fFITËiRäatiÄa-füFÄF{TÄiftMlëiFäFFfFiFäFäRl=fäRt: haltes ist getroffen (Kur- oder Erholungsaufenthalt, Rehabilitation, Tagesstätte, Pflegeheim). Ein temporärer Aufenthalt ist organisiert. Die Finanzierung ist geregelt. ÜFËäTää--FËFËiRËITfFäT HöchstR8äËiRä-ÄÜËääaëäKöäiä:–FFütfiëäFe–FFËËä(aa;ü: kLIngen gen und sozialenEinschränkungenist erlangt.
Beratungsbereich Beratungsthema Ergebnis Wohnen Wohnformen Vor- und NachteileunterschiedlicherWohnformenund entsprechender Angebote sind abgewogen. Entscheidungen zur künftigen Wohnform sind getroffen. Mietverhältnis Das Mietverhältnis (Rechtsfragen, Wohnungskündigung, Wohnungssuche) ist geklärt, Ungereimtheiten beseitigt. UmzÜä iI-dd wohilula:: Umzug Jhd--WaRB ungäräuäfÜiä-Ë#;a"-örgähËiëFt räumung Heimeintritt Die stationären Angebote chr dëmeinde sin-daiR Betroffenen und ihren Angehörigen gut bekannt gemacht, Der Entscheid für einen Heimeintritt ist getroffen, der Übertritt ist erfolgt und bewältigt. Die Auftragsnehmerin übernimmt bei Heimeintritten eine aktive Steuerungs- und Leitungsfunktion. Recht Allgemeine Rechtsfragen Die gesetzlichen Grundlagen einfacher Rechtsfragen sind geklärt (z,B. Kaufverträge, Abzahlungsverträge). Das weitere Vorgehen ist folgerichtigabgeleitet und eine Unterstützung sichergestellt.Bei komplexenRechtsfragen (z.B. bei Trennung, Scheidung, Erbschaft etc.) hat eine Weitervermittlung an Fachpersonen stattgefunden. Testament und Erbfragen Die rechtlichen Grundlagen für das Errichten eines einfa- Vorsorgebestimmungen chen Testaments sind bekannt. Es besteht Übersicht zu (Patientenverfügung, den gesetzlichen Bestimmungen der Erbberechtigung. letztwilligeVerfügung, Es besteht Übersicht zu Vorsorgebestimmungen.Vorsor- Vorsorgeauftrag, etc.) gebestimmungen sind verfasst und hinterlegt. Massnahmen des Die Voraussetzungen für eine Beistandschaft und das Ver- Erwachsenenschutzes fahren sind bekannt.
Wenn nötig ist Situationsbericht und Antrag erstellt. Tüaga-a-ÜKKüaë;täTe– Die Intere;iäËÜahrung ist-M-lmiën der TäÜäkëitiKK;bn für das Alter Pro Senectute und auf Anzeige der betroffenen Personen oder des Umfeldes sichergestellt. Lebensgestaltung Zeitgestaltungund Zu- Die betroffene Person ist befähigt, die Zeit ihren Bedürfzur Vermeidung gang zu Aktivitäten bei nissen entsprechend zu gestalten. Informationen zu AkHvon Vereinsamung Personen mit deutlichen vitäts-Angeboten sind erfolgt, die inhaltlichen Bedürfnisse und Isolation Vereinsamungstendenzen sind ermittelt und der Zugang zu geeigneten Angeboten ist sichergestellt.