141.92

Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Zeughausgasse 20 in St.Gallen

vom 17.05.1992 (Stand 17.05.1992)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 8. Januar 1991 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9 428 000.– für Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Zeughausgasse 20 in St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Feuerschutzbeitrags der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen von Fr. 12 000.– ein Kredit von Fr. 9 416 000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer fünfzehnjährigen Tilgungsfrist von 1992 bis 2006 belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 27–54