143.24
Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen
vom 15.12.2020 (Stand 01.01.2021)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
in Ausführung von Art. 13d Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 19951
als Verordnung:2
Art. 1 Gegenstand
Dieser Erlass regelt die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen im Zuständigkeitsbereich des Kantons St.Gallen nach Art. 13d Abs. 4 GlG.
Art. 2 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für:
den Kanton und dessen selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten;
die Gemeinden und die Zweck- und Gemeindeverbände nach dem Gemeindegesetz vom 21. April 20093;
weitere selbständige öffentliche Unternehmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, soweit die Anstellungsverhältnisse öffentlich-rechtlich sind.
Art. 3 Zuständigkeit
Die einzelnen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Art. 2 dieses Erlasses beauftragen entweder ihre gesetzliche, für die Revision und Kontrolle zuständige Behörde oder Dienststelle oder ein anderes zugelassenes Revisionsunternehmen nach Art. 13d Abs. 1 GlG mit der Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen.
Die leitenden Revisorinnen und Revisoren erfüllen die Voraussetzungen von Art. 1 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 20194.
Art. 4 Art und Umfang der Überprüfung
Die leitenden Revisorinnen und Revisoren führen eine formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in sachgemässer Anwendung von Art. 7 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 20195 durch.
nGS 2020-121