143.74

Regierungsbeschluss über den Jahresbeitrag an die Risikoversicherung der Versicherungskasse für das Staatspersonal

vom 18.11.1997 (Stand 01.01.1998)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Anwendung von Art. 73 Abs. 2 der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 5. September 1989 1

als Beschluss:2

Ziff. 1

Der Jahresbeitrag an die Risikoversicherung beträgt für die Versicherten und den Staat je 0,75 Prozent der versicherten Besoldung.

Ziff. 2

Dieser Regierungsbeschluss wird ab 1. Januar 1998 angewendet.

nGS 32–85