211.40

Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule

vom 23.10.2007 (Stand 27.11.2007)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011

als Beschluss:2

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 bei.

Ziff. 2

Dieser Erlass bedarf der Genehmigung des Kantonsrates.3

nGS 44–59