213.963

Kantonsratsbeschluss über den Staatsbeitrag für den Neubau des «Mädchenhauses» der Sprachheilschule St.Gallen

vom 19.11.2013 (Stand 19.11.2013)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 18. Dezember 2012 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

Ziff. 1

Für den Neubau des «Mädchenhauses» der Sprachheilschule St.Gallen wird ein Kredit von Fr. 6 516 934.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2014 innert fünf Jahren abgeschrieben.

Ziff. 2

Der Staatsbeitrag wird als Kostendach gesprochen.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen nicht der Zustimmung des Kantonsrates.

Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 4

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 2014–006