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Kantonsratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Gebäuden der Pädagogischen Hochschule in St.Gallen und Gossau

vom 25.01.2005 (Stand 25.01.2005)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 27. April 2004 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 7 220 000.– für bauliche Massnahmen an den Gebäuden der Pädagogischen Hochschule in St.Gallen und Gossau werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags von Fr. 900 000.– ein Kredit von Fr. 6 320 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2005 innert fünf Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt: Der Kantonsratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Gebäuden der Pädagogischen Hochschule in St.Gallen und Gossau wurde am 25. Januar 2005 rechtsgültig, nachdem innerhalb der Referendumsfrist vom 14. Dezember 2004 bis 24. Januar 2005 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist. Der Erlass wird ab 25. Januar 2005 angewendet.

nGS 40–21