215.395.1

Grossratsbeschluss über den Neubau der Kantonsschule Wil

vom 24.09.2000 (Stand 25.09.2000)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Oktober 1999 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 50 621 000.– für den Neubau der Kantonsschule Wil werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge des Kantons Thurgau, der Stadt Wil und der Interkantonalen Regionalplanungsgruppe Wil ein Kredit von Fr. 37 297 000.– gewährt. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2002 innert 10 Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss wird mit dem X. Nachtragsgesetz zum Mittelschulgesetz rechtsgültig.

Ziff. 6

Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt: Der Grossratsbeschluss über den Neubau der Kantonsschule Wil ist in der Volksabstimmung vom 24. September 2000 mit 78 316 Ja- gegen 35 982 Nein-Stimmen angenommen worden und demnach am 24. September 2000 rechtsgültig geworden. Der Grossratsbeschluss wird ab 25. September 2000 angewendet.

nGS 35–52