215.511

Grossratsbeschluss über Erwerb und Umbau des Schulhauses Hadwig in St.Gallen für die Pädagogische Hochschule

vom 01.04.1990 (Stand 01.04.1990)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 13. September 1988 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 24 400 000.– für Erwerb und Umbau des Schulhauses Hadwig in St.Gallen für die Pädagogische Hochschule werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge ein Kredit von Fr. 13 574 000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist 1990 bis 2009» belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem obligatorischen Finanzreferendum.

nGS 25–35