215.539.4

Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Schulliegenschaften Mariaberg in Rorschach

vom 10.01.2002 (Stand 10.01.2002)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 20. März 2001 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 19 680 000.– für bauliche Massnahmen an den Schulliegenschaften Mariaberg in Rorschach werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 19 680 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert 10 Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt: Der Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Schulliegenschaften Mariaberg in Rorschach wurde am 10. Januar 2002 rechtsgültig, nachdem innerhalb der Referendumsfrist vom 11. Dezember 2001 bis 9. Januar 2002 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist. Der Grossratsbeschluss wird ab 10. Januar 2002 angewendet.

nGS 37–5