217.80

Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019

vom 30.06.2020 (Stand 13.04.2021)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011

als Beschluss:2

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) vom 27. Juni 2019 bei.

Ziff. 2

Der Kanton St.Gallen erklärt rückwirkend auf den 31. Dezember 2019 den Austritt aus der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 19973. Der Austritt erlangt Wirkung mit dem Inkrafttreten der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) vom 27. Juni 2019.

Ziff. 3

Dieser Erlass bedarf der Genehmigung des Kantonsrates.4

Ziff. 4

nGS 2021-054