234.12
Beschluss des Technikumsrates des Neu-Technikums Buchs betreffend anzuwendende Verfahrensvorschriften
vom 05.02.1992 (Stand 19.05.1992)
Der Technikumsrat des Neu-Technikums Buchs
beschliesst
gestützt auf Art. 15 lit. a der Vereinbarung über das Neu-Technikum Buchs
Ziff. 1
Für sämtliche Verfahren vor dem Technikumsrat und vor ihm unterstellten Kommissionen und Amtsstellen werden die Vorschriften der st.gallischen Verwaltungsrechtspflegegesetzgebung sachgemäss angewendet.
nGS 27–55