321.916.5

Kantonsratsbeschluss über die Umwandlung von Baudarlehen des Kantonsspitals St.Gallen in Eigenkapital

vom 15.02.2023 (Stand 01.08.2023)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Mai 2022 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen wandelt Baudarlehen des Kantonsspitals St.Gallen in der Höhe von Fr. 28'470'000.– in Eigenkapital um.

Ziff. 2

Die Umwandlung der Baudarlehen in Eigenkapital erfolgt durch Umwidmung innerhalb des Verwaltungsvermögens.

Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, mit dem Kantonsspital St.Gallen die weiteren Einzelheiten der Umwandlung der Baudarlehen zu vereinbaren.

nGS 2023-044