321.961.1
Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Sanierung des Spitals Linth
vom 19.04.2005 (Stand 19.04.2005)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 31. August 2004 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 30 100 000.– für Erneuerung und Sanierung des Spitals Linth werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 30 100 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2006 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 40–42