355.00

Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

vom 11.10.2005 (Stand 08.11.2005)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011

als Beschluss:2

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht bei.

Ziff. 2

Der Beitritt wird rechtsgültig, wenn die verfassungsmässig zuständigen Organe aller Vereinbarungskantone zugestimmt haben.

Ziff. 3

Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.3

nGS 42–47