355.00
Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
vom 11.10.2005 (Stand 08.11.2005)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht bei.
Ziff. 2
Der Beitritt wird rechtsgültig, wenn die verfassungsmässig zuständigen Organe aller Vereinbarungskantone zugestimmt haben.
Ziff. 3
Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.3
nGS 42–47