571.301.1

Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

vom 15.12.2020 (Stand 01.01.2021)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Ausführung von Art. 7 der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020

als Beschluss:

Ziff. 1

Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020 besichert sind, beträgt 0 Prozent.

nGS 2020-123