633.401
Regierungsbeschluss über den Beitritt zum Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen
vom 13.04.2010 (Stand 01.01.2011)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen tritt dem Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen3 bei.
Ziff. 2
Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.4
nGS 46–26