711.96

Grossratsbeschluss über die Erweiterung der Motorfahrzeug-Prüfhalle Oberbüren

vom 21.06.1990 (Stand 01.07.1990)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 10. Oktober 1989 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 5 803 321.– für die Erweiterung der Motorfahrzeug-Prüfhalle Oberbüren werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Baukosten wird nach Abzug eines Teilkredits von Fr. 1 000 000.– ein Kredit von Fr. 4 803 321.– gewährt.

Der Kredit wird den ordentlichen Verwaltungsrechnungen 1990 und 1991 belastet.

Die Kosten für den Landerwerb von Fr. 105 821.– werden dem Konto 60.246, «Reserve für Grundstückkäufe», gutgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 25–59