962.94

Grossratsbeschluss über den Neubau eines Regionalgefängnisses mit Untersuchungsrichteramt in Altstätten

vom 28.11.1999 (Stand 28.11.1999)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 6. Oktober 1998 Kenntnis genommen und beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 18 973 000.– für den Neubau eines Regionalgefängnisses mit Untersuchungsrichteramt in Altstätten werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Bundesbeitrags ein Kredit von Fr. 17 883 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2000 innert 10 Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

nGS 35–13