962.95

Kantonsratsbeschluss über die Umgestaltung der Anstalt Bitzi in eine Massnahmenanstalt

vom 03.04.2003 (Stand 03.04.2003)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 13. August 2002 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 22 930 000.– für die Umgestaltung der Anstalt Bitzi in eine Massnahmenanstalt werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags von Fr. 7 019 800.– ein Kredit von Fr. 15 910 200.–, davon Fr. 1 600 000.– werterhaltende Aufwendungen, gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2004 innert 10 Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 38–64