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StB 31 Nr. 4
Landwirtschaft: Vermögensbewertung / Ansätze
Für die Bewertung von Vieh und selbsterzeugten Vorräten gelten die für das jeweilige Steuerjahr einschlägigen Richtzahlen zur landwirtschaftlichen Buchhaltung, herausgegeben vom Treuhand- verband Landwirtschaft Schweiz (siehe unter https://treuland.ch/de/infothek/publikationen.html).
Eine Übersicht über die Bewertung des Viehbestandes findet sich jeweils auch im Formular 12 Landwirte (siehe unter https://www.sg.ch/content/sgch/steuern-finanzen/steuern/formulare-weg- leitungen/einkommens-vermoegenssteuer-privatpersonen.html).
01.01.2021 -1- ersetzt 01.01.2016