StB 139 Nr. 1

StB 139 Nr. 1

Teilveräusserung

1. Gesetzliche Grundlage

Wird nur ein Teil eines Grundstücks veräussert, berechnen sich die Anlagekosten nach

seinem wertmässigen Anteil am Erwerbspreis und an den Aufwendungen (Art. 139

Abs. 1

StG). Die Anlagekosten werden anteilmässig im Verhältnis der amtlichen Verkehrswert-

schätzung im Zeitpunkt des Erwerbs berücksichtigt.

2. Beispiele

2.1 Kauf

April 1980, Grundstück mit Wohnhaus, Garage und 1500 m2 Boden.

Kaufpreis 1980

Fr.

300'000.--

amtliche Verkehrswertschätzung 1978 (1980 noch gültig)

Fr.

250'000.--

Verkauf

1999, von obgenanntem Grundstück eine Fläche von 500 m2.

Berechnung des anteilmässigen Erwerbspreises:

amtl. Verkehrswert Prozentanteil Kaufpreis

Wohnhaus

Fr. 130'000.--

52% 156'000.--

Garage

Fr. 20'000.--

8% 24'000.--

1500 m2 Boden

Fr. 100'000.--

40% 120'000.-- =

Fr. 80.--/m2

insgesamt

Fr. 250'000.--

100% 300'000.--

=========

Beim Verkauf kann der anteilmässige Erwerbspreis geltend gemacht werden:

Verkauf von 500 m2 à Fr. 80.-- Anteil Erwerbspreis =

Fr. 40'000.--

==========

Wird später das Restgrundstück veräussert, sind Fr. 260'000.-- als Erwerbspreis anre-

chenbar.

2.2 Kauf

April 1980, Grundstück mit Mehrfamilienhaus (6 Wohnungen), Tiefgarage und 2'000 m2

Boden.

Kaufpreis 1980

Fr.

2'500'000.--

amtliche Verkehrswertschätzung 1978 (1980 noch gültig)

Fr.

2'000'000.--

Wertvermehrende Aufwendungen

Provision beim Kauf

Fr.

100'000.--

Umbau

Fr.

300'000.--

Perimeterbeiträge

Fr.

70'000.--

Fr.

470'000.--

01.01.1999 -1-

neu

StB 139 Nr. 1

Verkauf

1999, Aufteilung in Stockwerkeigentum (1000/1000), Verkauf von 4 StWE (insgesamt

670/1000).

Berechnung der anteilmässigen Anlagekosten:

Kaufpreis Fr. 2'500'000.--

Aufwendungen Fr. 470'000.--

Fr.

2'970'000.--

Anteil Anlagekosten für verkaufte StWE-Anteile (670/1000)

Fr.

1'989'900.--

Werden später die restlichen 2 StWE-Anteile (330/1000) veräussert, sind Fr.

980'100.-- als

Anlagekosten anrechenbar.

neu

-2-

01.01.1999