StB 141 Nr. 1

StB 141 Nr. 1

Zuschlag für kurze Eigentumsdauer

1. Grundsatz

Die Eigentumsdauer, das heisst der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräusserung eines

Grundstückes, übt einen massgeblichen

Einfluss auf die Höhe des Steuerbetrages aus; je

kürzer ein Grundstück im Eigentum des

Veräusserers gestanden hat, um so höher wird der

bei seinem Verkauf realisierte Gewinn

besteuert.

Bei kurzer Eigentumsdauer, das heisst

wenn das Grundstück weniger als fünf Jahre im

Eigentum des Veräusserers war, wird der Steuerbetrag für das fünfte

und jedes volle Jahr

weniger um 1% erhöht (Art. 141 Abs. 1

StG). Es handelt sich dabei um einen Spekulations-

zuschlag.

2. Berechnung des Zuschlages

Der Zuschlag auf dem Steuerbetrag beträgt konkret bei Veräusserungen

- im ersten Jahr nach dem Erwerb

5%

- im zweiten Jahr

4%

- im dritten Jahr

3%

- im vierten Jahr

2%

- im fünften Jahr

1%

- ab dem sechsten Jahr

0%

Massgebend für die Anwendbarkeit dieses Spekulationszuschlages ist der Zeitpunkt der

Veräusserung eines Grundstückes.

3. Beispiel

X. erwirbt am 1.10.2012 eine Liegenschaft zum Kaufpreis von Fr. 1'300'000.--. Am 24.2.2016 verkauft er sie und erzielt dabei einen Veräusserungserlös von

Fr. 1'500'000.--.

Berechnung des Steuerbetrages:

Veräusserungserlös

Fr. 1'500'000.--

Anlagekosten

Fr. 1'300'000.--

Grundstückgewinn

Fr. 200'000.--

Einfache Steuer

Fr.

17'520.--

(Art. 140 StG)

angenommener Steuerfuss 335%

Steuerbetrag ohne Zuschlag

Fr.

58'692.--

Zuschlag bei Veräusserung

im vierten Jahr 2%

Fr.

1'174.--

Total Steuerbetrag

Fr. 59'866.--

01.01.2016

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bisher 01.01.1999