StB 141 Nr. 1
StB 141 Nr. 1
Zuschlag für kurze Eigentumsdauer
1. Grundsatz
Die Eigentumsdauer, das heisst der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräusserung eines
Grundstückes, übt einen massgeblichen | Einfluss auf die Höhe des Steuerbetrages aus; je | |||
kürzer ein Grundstück im Eigentum des | Veräusserers gestanden hat, um so höher wird der | |||
bei seinem Verkauf realisierte Gewinn | besteuert. | |||
Bei kurzer Eigentumsdauer, das heisst | wenn das Grundstück weniger als fünf Jahre im | |||
Eigentum des Veräusserers war, wird der Steuerbetrag für das fünfte | und jedes volle Jahr | |||
weniger um 1% erhöht (Art. 141 Abs. 1 | StG). Es handelt sich dabei um einen Spekulations- | |||
zuschlag. | ||||
2. Berechnung des Zuschlages
Der Zuschlag auf dem Steuerbetrag beträgt konkret bei Veräusserungen
- im ersten Jahr nach dem Erwerb | 5% | |||
- im zweiten Jahr | 4% | |||
- im dritten Jahr | 3% | |||
- im vierten Jahr | 2% | |||
- im fünften Jahr | 1% | |||
- ab dem sechsten Jahr | 0% |
Massgebend für die Anwendbarkeit dieses Spekulationszuschlages ist der Zeitpunkt der
Veräusserung eines Grundstückes.
3. Beispiel
X. erwirbt am 1.10.2012 eine Liegenschaft zum Kaufpreis von Fr. 1'300'000.--. Am 24.2.2016 verkauft er sie und erzielt dabei einen Veräusserungserlös von
Fr. 1'500'000.--.
Berechnung des Steuerbetrages:
Veräusserungserlös | Fr. 1'500'000.-- | |||
Anlagekosten | Fr. 1'300'000.-- | |||
Grundstückgewinn | Fr. 200'000.-- | |||
Einfache Steuer | Fr. | 17'520.-- | ||
angenommener Steuerfuss 335% | ||||
Steuerbetrag ohne Zuschlag | Fr. | 58'692.-- | ||
Zuschlag bei Veräusserung | ||||
im vierten Jahr 2% | Fr. | 1'174.-- | ||
Total Steuerbetrag | Fr. 59'866.-- | |||
01.01.2016 | -1- | bisher 01.01.1999 | ||