StB 179 Nr. 1
StB 179 Nr. 1
Elektronische Einreichung der Steuererklärung (eTaxes)
1. Voraussetzungen
Nach Art. 179 Abs. 1 StG regelt das Kantonale Steueramt die Voraussetzungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen dem Steuerpflichtigen und der Steuerbehörde. Ein solcher Datenaustausch ist derzeit nur in Bezug auf die ordentliche Steuererklärung für das Einkommen und Vermögen natürlicher Personen möglich. Die entsprechende Steuererklärung wird jeweils zu Beginn der Veranlagungsperiode auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.steuern.sg.ch) zur Verfügung gestellt. Mit diesem Programm kann die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt und schliesslich auch elektronisch (per Internet) eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Benutzer über einen Internet-Anschluss verfügt; das Kantonale Steueramt bietet das Steuererklärungsprogramm nur im Internet und nicht zusätzlich auf einer CD-ROM an. Die weiteren Systemvoraussetzungen sind in Ziff. 4 dargestellt.
Mit dem Zugriff auf die Websites des Kantonalen Steueramtes anerkennt der Benutzer die dort publizierten Ausführungen zum Datenschutz sowie die rechtlichen Hinweise zu Inhalt, Gewährleistung, Links und Copyright (vgl. Links in der Fusszeile der einzelnen Websites).
2. Funktionsweise
Auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.steuern.sg.ch) findet sich eine "Schritt für Schritt" - Anleitung für das Herunterladen (Download) und Installieren der Applikation sowie für das elektronische Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung.
Mit Hilfe eines Passwortes, das mit der Steuererklärung zugestellt wird, kann sich der Benutzer gegenüber dem System identifizieren und authentifizieren. Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt offline, d.h. nach Installation der Steuererklärungsapplikation auf dem Client des Benutzers. Nur für die Abfrage sogenannter Default-Werte (z.B. Personalien) und für die Übermittlung der ausgefüllten Steuererklärung besteht eine online- Verbindung. Im Anschluss an die elektronische Übermittlung druckt das System eine Quittung aus, die der Steuerpflichtige unterzeichnen und dem Gemeindesteueramt einreichen muss. Erst nach Eingang dieser Quittung gilt die Steuererklärung als eingereicht und werden die Daten dem Veranlagungssystem übergeben.
3. Anwendungsbereich
3.1 Steuerpflichtige
Die Möglichkeit, die Steuererklärung per Internet einzureichen, steht nur jenen Steuerpflichtigen offen, die am Ende der jeweiligen Steuerperiode ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen hatten (unbeschränkte Steuerpflicht). Bestand hingegen nur eine beschränkte Steuerpflicht im Kanton St.Gallen (z.B. infolge Grundeigentum), so könnte die Steuererklärung wohl elektronisch ausgefüllt werden. Die Einreichung per Internet ist jedoch nicht möglich, nicht zuletzt deshalb, weil die Deklarationspflicht durch eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons erfüllt werden kann.
3.2 Dritte
01.09.2003 -1- neu
StB 179 Nr. 1
Die Steuererklärung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen kann auch durch eine von diesem beauftragte Drittperson (Bekannte, Verwandte, Steuerberater etc.) elektronisch ausgefüllt und eingereicht werden. Mit den leeren Steuerformularen erhält dieser Dritte auch das Passwort, um die Default-Werte des Steuerpflichtigen herunter zu laden und um letztendlich auch die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Weil der Steuerpflichtige auch im Falle eines Vertretungsverhältnisses zur persönlichen Unterzeichnung der Steuererklärung verpflichtet bleibt, wird die elektronische Steuererklärung erst nach Eingang der vom Steuerpflichtigen korrekt unterzeichneten Quittung akzeptiert. Die Ausgangslage für eTaxes ist somit nicht grundsätzlich anders als bei der Einreichung der Steuererklärung in Papierform: der beauftragte Dritte hat nach Ausfüllen der Steuererklärung die Unterschrift des Steuerpflichtigen einzuholen. Die Anzahl der Steuererklärungen, die eine Drittperson mit Hilfe des Programmes des Kantonalen Steueramtes ausfüllen und einreichen kann, ist nicht beschränkt.
4. Systemvoraussetzungen
4.1 PC: Windows 95/98/2000/ME/XP oder NT ab Version 4.0
Mindestens: Pentium 166 MHz, 64 MB RAM Empfohlen: Pentium 300 MHz, 128 MB RAM und höher
4.2 Mac OS 9
Mindestens: Power Macintosh mit PowerPC 166 MHz, 40 MB RAM, Virtueller Speicher auf 110 MB eingestellt, MacOS 8.1, MacOS Runtime for Java (MRJ), Version
2.2.4.
Empfohlen: Power Macintosh mit PowerPC 233MHz, 64 MB RAM, Virtueller Speicher auf 128 MB eingestellt, MacOS 9.2, MacOS Runtime for Java, Version 2.2.4. Die aktuelle Runtime kann über die automatische Softwareaktualisierung bezogen werden.
Mac OS X
Mindestens: Mac OS X - Version 10.1.5.; Power Macintosh mit PowerPC 233 MHz, 128 MB RAM, Virtueller Speicher eingeschaltet, MacOS Runtime for Java, Version 2.2.4.
Empfohlen: Mac OS X - Version 10.2.3.; Power Macintosh mit PowerPC 400 MHz, 256 MB RAM, Virtueller Speicher eingeschaltet, MacOS Runtime for Java, Version 2.2.4. Die elektronische Kommunikation (Stammdaten und Einreichung) mit der neuesten Version der JVM (1.4.1) funktioniert nicht. Aus diesem Grund wird der Update über die Softwareaktualisierung (Kontrollfelder -> Softwareaktualisierung) nicht empfohlen.
neu -2- 01.09.2003
StB 179 Nr. 1
4.3 Linux
Empfohlen: | Pentium 300 MHz, 128 MB RAM und höher | |||
Die elektronische Kommunikation (Stammdaten und Einreichung) mit der neuesten Version | ||||
der JVM (1.4.1) funktioniert nicht. Aus diesem | Grund empfehlen wir die Version 1.3.1_06. | |||
4.4 Drucker: | Mindestens 300 dpi | |||
4.5 Bildschirm: | Mindestens 800 x 600 Pixel | |||
5. Sicherheit
Die Sicherheit des Gesamtsystems "eTaxes" und der einzelnen Komponenten wird durch | ||||
ein Sicherheitskonzept mit adäquaten Sicherheitsmassnahmen gewährleistet. Aufgrund all | ||||
dieser Massnahmen weist das eTaxes-System einen Sicherheitsstandard auf, der dem | ||||
heutigen Stand der Technik entspricht. Die Einreichung der Steuererklärung per Internet ist
mindestens so sicher wie das herkömmliche Verfahren. Hinzu kommt, dass die persönlich | ||||
unterzeichnete Quittung eine äusserst wirkungsvolle Massnahme zur Vermeidung bzw. | ||||
Verringerung | von Missbräuchen darstellt. | |||
Aus Sicht der Benutzer sind die folgenden Sicherheitsaspekte von Bedeutung:
Es ist darauf zu achten, dass ausschliesslich die original Steuererklärungs-Software ab der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.steuern.sg.ch) verwendet wird.
Sobald der Benutzer über das Internet seine Default-Daten abrufen oder die Steuererklärung einreichen will, wird im Hintergrund über die Telefonleitung eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut, anschliessend der Benutzer authentisiert, die notwendigen Daten übertragen und die Verbindung sogleich wieder abgebaut. Der Aufbau der sicheren Kommunikation mit dem Steueramt erfolgt mit dem Public Key Verfahren unter Verwendung von X509V3-Zertifikaten. Die Verschlüsselung entspricht dem heutigen Standard für eCommerce-Bankapplikationen. Der Kommunikationspartner (Steueramt-Server) wird von der Anwendung überprüft. Verbindungsversuche zu anderen Servern sind nicht möglich.
Die vertraulichen Logins und Passwörter sind so aufgebaut, dass sie nicht erraten werden können. Dieses Verfahren authentisiert den Benutzer eindeutig. Beim zentralen Helpdesk kann jeder Steuerpflichtige sein Passwort sperren oder entsperren lassen sowie ein neues Passwort verlangen, welches ihm dann per Post zugestellt wird. Jeder Benutzer kann maximal fünf eigene Steuererklärungen einreichen, muss aber beachten, dass er auch die "richtige" Quittung einreicht. Nach fünf Versuchen wird der Zugang gesperrt. Dasselbe gilt, wenn das Steueramt die zu einer Steuererklärung gehörende Quittung akzeptiert hat.
01.09.2003 | -3- | neu |