7300.3
Stromtarif
Strom-Tarif 2024 Gültig vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
Die Tarifordnung Strom (TOS) 2024 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am 29.06.2023 genehmigt.
1 Allgemeines
Die Zuteilung der Tarife erfolgt anhand regulatorischer Vorgaben und im Einvernehmen mit den Kunden durch das Werk. Bedingungen für Doppeltarifbezug Grundsätzlich ist jeder Kunde berechtigt, die Energie mit dem Doppeltarif verrechnet zu erhalten. Nachrüstungen von bestehenden Einfachtarifzählern auf Doppeltarifzähler gehen zu Lasten des Bestellers. Ausgenommen sind temporäre Messeinrichtungen.
Die normalen Werkapparate oder Energiezähler und Steuerapparate werden vom Werk für alle Tarife zur Verfügung gestellt. Für zusätzliche Zähler desselben Tarifs, d.h. sogenannte Nebenzähler sowie Spezialzähler, Empfangsgeräte, Münzzähler und andere Spezialapparate, sind monatliche Gebühren zu entrichten.
Die Kosten der Montage und Demontage von Energiezählern und Rundsteuerungsempfängern werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Grundpreise für die einzelnen Zählerstromkreise sind auch zu entrichten, wenn vorübergehend kein Bezug stattfindet (z. B. Leerwohnungen).
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden für ausstehende Rechnungsbeträge zusätzlich Mahngebühren, allfällige Spesen (Porto, Inkasso, Aus- und Einschaltungen usw.) und Zinsen in Rechnung gestellt. Alle aufgeführten Tarife und Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer-Verordnung. Die Erhebung der Mehrwertsteuer wird auf die in der Tarifordnung aufgeführten Tarife und Gebühren mit dem jeweils gültigen Ansatz zusätzlich erhoben und separat ausgewiesen.
Das Rechtsverhältnis kann vom Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, jederzeit mit einer Frist von mindestens 10 Arbeitstagen, durch schriftliche oder elektronische Abmeldungen, beendet werden. Elektronische Abmeldungen (E-Mail, autom. Datenfiles etc.) müssen zur Gültigkeit von SH POWER bestätigt werden. Der Kunde hat den Energieverbrauch zu bezahlen sowie allfällige weitere Kosten, die bis zur Ablesung am Ende des Rechtsverhältnisses entstehen.
2 Bestimmungen über Messeinrichtungen
2.1 Lieferung und Eigentum
Die für die Messung der Energie notwendigen Zähler und andere Einrichtungen werden von SH POWER geliefert und montiert. Die Zähler und Messeinrichtungen bleiben im Eigentum SH POWER und werden auf ihre Kosten instandgehalten. Der Hauseigentümer bzw. Kunde erstellt zu seinen Lasten die für den Anschluss der Messeinrichtungen notwendigen Installationen unter Einhaltung der gültigen Werkvorschriften. Der für den Einbau der Messeinrichtungen erforderliche Platz ist kostenlos zur Verfügung zu stellen.
2.2 Montage
Die Kosten der Montage und Demontage der Zähler und Messeinrichtungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.3 Haftung
Werden Zähler und andere Messeinrichtungen ohne Verschulden von SH POWER beschädigt, so gehen die Kosten für Reparatur, Ersatz und Auswechslung zu Lasten des Kunden. Wer Manipulationen vornimmt, welche die Genauigkeit der Messinstrumente beeinflussen, haftet gegenüber SH POWER für den daraus entstandenen Schaden und trägt die Kosten der notwendigen Revisionen und Nacheichungen.
2.4 Apparatemiete
Pro Anschluss wird für jeden Kunden eine komplette Messeinrichtung abgegeben. Die Apparatemiete ist im jeweiligen Tarif enthalten. Werden von einem Kunden zusätzliche Zähler oder Messeinrichtungen benötigt, so ist dafür eine Miete zu entrichten, welche zusätzlich zur Apparatemiete deren Unterhalt sowie deren Eichung enthält.
Preise für Mietzähler | CHF/Monat |
|---|---|
Direktmessung | 5.00 |
Wandlermessung | 18.00 |
Zählerfernauslesung zusätzlich | 10.00 |
2.5 Beanstandungen
Der Kunde kann jederzeit, zu eigenen Lasten, eine Prüfung der Messeinrichtungen durch ein amtliches Prüforgan verlangen. In Streitfällen ist der Befund des Bundesamtes für Metrologie und Akkreditierung (METAS) massgebend. Werden bei den Prüfungen Fehler an den Messeinrichtungen festgestellt, so trägt SH POWER die Kosten der Prüfungen einschliesslich der Auswechslung der Messeinrichtungen.
3 Netzkostenbeiträge
Die Netzkostenbeiträge sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und Lieferung von elektrischer Energie geregelt (VS 09).
Alle Preise sind exklusiv MWST.
3.1 Niederspannungsanschlüsse
Der einmalige Beitrag für das vorgeschaltete Netz wird in den nachfolgenden Preisen pauschal verrechnet und gilt für neue, dauerhafte Anschlüsse:
Gebäude
Der Netzkostenbeitrag richtet sich nach der maximal zu beziehenden Leistung, begrenzt durch die eingesetzte Anschlusssicherung bzw. den eingebauten Leistungsschalter. Die Nomination erfolgt in Kilowatt (kW). Der Netzkostenbeitrag beträgt CHF 160.– je kW. Für übliche Sicherungsnenngrössen ergeben sich folgende Werte:
Absicherung Maximale Anschlussleistung Netzkostenbeitrag/CHF
25 A | 16 kW | 17 kVA | 2 560 |
40 A | 25 kW | 27 kVA | 4 000 |
63 A | 40 kW | 43 kVA | 6 400 |
80 A | 50 kW | 54 kVA | 8 000 |
100 A | 60 kW | 65 kVA | 9 600 |
125 A | 80 kW | 87 kVA | 12 800 |
160 A | 100 kW | 109 kVA | 16 000 |
200 A | 125 kW | 136 kVA | 20 000 |
250 A | 160 kW | 174 kVA | 25 600 |
315 A | 200 kW | 217 kVA | 32 000 |
355 A | 220 kW | 239 kVA | 35 200 |
400 A | 250 kW | 272 kVA | 40 000 |
500 A | 310 kW | 337 kVA | 49 600 |
630 A | 390 kW | 424 kVA | 62 400 |
Kleinanlagen
Der einmalige Netzkostenbeitrag für einphasig angeschlossene Anlagen mit pauschaler Energieverrechnung und maximal 1 kW Anschlussleistung beträgt CHF 600.– (z.B. Spiegelheizungen, Leuchtplakate, Ticketautomaten, Antennenverstärker etc.).
Leistungserhöhung bestehender Niederspannungsanschlüsse
Für eine Leistungserhöhung bei Niederspannungsanschlüssen ist die Differenz zwischen der bestehenden und der neuen Anschlussleistung zu entrichten.
Leistungsreduktion oder Abbruch von Anschlüssen
Bei Leistungsreduktion oder Abbruch des Anschlusses erfolgt keine Rückvergütung der bezahlten Netzkostenbeiträge. Bei Abbruch und Wiederaufbau auf demselben Grundstück wird kein weiterer Netzkostenbeitrag berechnet, sofern die Wiederinbetriebnahme innerhalb von zwei Jahren nach Ausserbetriebnahme erfolgt. Eventuelle Leistungserhöhungen bei Wiederinbetriebnahme werden als Differenz zum vorigen Anschluss verrechnet.
3.2 Mittelspannungsanschlüsse
Gebäude
Der Netzkostenbeitrag richtet sich nach der maximal zu beziehenden Leistung, begrenzt durch die Einstellungen am eingebauten Leistungsschalter. Die Nomination erfolgt in Kilowatt (kW). Der Netzkostenbeitrag beträgt CHF 120.– je kW.
Leistungserhöhung bestehender Mittelspannungsanschlüsse
Für eine Erhöhung der Vertragsleistung bei Mittelspannungsanschlüssen werden pro kW Mehrleistung CHF 120.– verrechnet. Beträgt die Leistungsüberschreitung mehr als 5 % der vereinbarten Leistung, wird die Vertragsleistung neu festgelegt.
3.3 Provisorische Anschlüsse
Niederspannung
Für provisorische Anschlüsse an das Niederspannungsnetz bis zu einer Absicherung von 100 A wird kein Netzkostenbeitrag erhoben.
Für provisorische Bauanschlüsse an das Niederspannungsnetz mit einer Absicherung von grösser als 100 A beträgt der einmalige Netzkostenbeitrag CHF 80.– je kW. Sofern ein Provisorium am späteren Hausanschlusskabel angeschlossen wird, wird der Netzkostenbeitrag für das Provisorium beim Hausanschluss verrechnet. Für Provisorien wiederkehrender Veranstaltungen (Märkte, Messen, etc.) wird kein Netzkostenbeitrag verrechnet.
Miete Bauzählerkasten | CHF/Monat |
|---|---|
bis 100 A | 25.00 |
über 100 A bis 200A | 50.00 |
über 200 A bis 400 A | 100.00 |
Mittelspannung
Für provisorische Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz beträgt der Netzkostenbeitrag CHF 60.– je kW.
4 Preisübersicht
Alle Preise sind exklusiv MWST.
Tarifzeiten
Normaltarif Niedertarif Einfachtarif Montag bis Freitag Übrige Zeit und Feiertage Montag bis Sonntag 07:00 bis 20:00 Uhr 00:00 bis 24:00 Uhr
Das Werk behält sich eine Verschiebung der Tarifzeiten vor.
Systemdienstleistungen
Die Preise für die Systemdienstleistungen werden durch den Schweizer Übertragungsnetzbetreiber (Swissgrid) festgelegt. Die durch Swissgrid vorgenommenen Preisänderungen werden ohne Verzug an die Kunden weitergegeben und in der Rechnung separat ausgewiesen.
Förderabgabe für erneuerbare Energien
Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung erfolgt ein Zuschlag zum Preis der Netznutzung, welcher auf die Endverbraucher überwälzt wird. Diese Kosten werden jährlich durch das Bundesamt für Energie festgelegt und auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische
Zur Finanzierung der Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische erfolgt ein Zuschlag zum Preis der Netznutzung. Diese Kosten werden jährlich durch das Bundesamt für Energie festgelegt und auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Stromreserve
Zur Finanzierung der Massnahmen des Bundes zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit erfolgt ein Zuschlag zum Preis der Netznutzung gemäss Art. 22 und Art. 23 Winterreserveverordnung vom 25. Januar 2023.
4.1 Privatkunden
Niederspannungstarif ohne Leistungsmessung
Preise
Für den Kunden stehen zwei Herkunftsqualitäten für Energie zur Verfügung, aus welchen er seinen Favoriten auswählen kann.
Doppeltarif Wärme1 Rp./kWh Arbeitspreis Einfachtarif Normaltarif Niedertarif Normaltarif Niedertarif

Wasserstrom Schweiz exkl. MWST 16.65 17.35 15.85 15.70 14.00
inkl. MWST 18.00 18.76 17.13 16.97 15.13
Naturstrom Schaffhausen exkl. MWST 19.15 19.85 18.35 18.20 16.50
inkl. MWST 20.70 21.46 19.84 19.67 17.84
1 Tarif für Wärmepumpen
Niederspannung E-7, Basis – Einfachtarif ohne Leistungsmessung
Anwendung
Standardtarif für Kunden mit einem Verbrauch < 50 000 kWh/a.
Preise

Abrechnungseinheit exkl. MWST inkl. MWST
Grundpreis CHF/Monat 7.80 8.43
Arbeitspreis Rp./kWh 10.60 11.46
Systemdienstleistungen (SDL)1 Rp./kWh 0.75 0.81
Förderabgabe für erneuerbare Energien (KEV)1 Rp./kWh 2.20 2.38
Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische1 Rp./kWh 0.10 0.11
Stromreserve1 Rp./kWh 1.20 1.30
1 Diese Positionen werden durch übergeordnetes Recht festgelegt.
Niederspannung D-7, Option – Doppeltarif ohne Leistungsmessung
Anwendung
Wahltarif für alle Kunden mit einem Verbrauch < 50 000 kWh/a Der Tarif eignet sich für Kunden mit erhöhtem Verbrauch in den Niedertarifzeiten.
Preise

Abrechnungseinheit exkl. MWST inkl. MWST
Grundpreis CHF/Monat 10.50 11.35
Normaltarif Rp./kWh 9.60 10.38
Arbeitspreis
Niedertarif Rp./kWh 7.60 8.22
Systemdienstleistungen (SDL)1 Rp./kWh 0.75 0.81
Förderabgabe für erneuerbare Energien (KEV)1 Rp./kWh 2.20 2.38
Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische1 Rp./kWh 0.10 0.11
Stromreserve1 Rp./kWh 1.20 1.30
1 Diese Positionen werden durch übergeordnetes Recht festgelegt.
4.2 Gewerbekunden
Niederspannungstarif mit Leistungsmessung
Preise
Für den Kunden stehen zwei Herkunftsqualitäten für Energie zur Verfügung, aus welchen er seinen Favoriten auswählen kann.
Doppeltarif Wärme1

Rp./kWh Arbeitspreis Normaltarif Niedertarif Normaltarif Niedertarif
Wasserstrom Schweiz exkl. MWST 15.70 14.00 15.70 14.00
inkl. MWST 16.97 15.13 16.97 15.13
Naturstrom Schaffhausen exkl. MWST 18.20 16.50 18.20 16.50
inkl. MWST 19.67 17.84 19.67 17.84
Niederspannung G-7, Grosskunden – Doppeltarif mit Leistungsmessung
Anwendung
Standardtarif für alle Endverbraucher mit einem Verbrauch > 50 000 kWh/a.
Preise

Abrechnungseinheit exkl. MWST inkl. MWST
Grundpreis CHF/Monat 40.00 43.24
Normaltarif Rp./kWh 7.90 8.54
Arbeitspreis
Niedertarif Rp./kWh 5.70 6.16
Leistungspreis CHF./kW1 5.50 5.95
Blindenergie Rp./kVarh2 5.00 5.41
Systemdienstleistungen (SDL) 1 Rp./kWh 0.75 0.81
Förderabgabe für erneuerbare Energien (KEV)3 Rp./kWh 2.20 2.38
Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische3 Rp./kWh 0.10 0.11
Stromreserve3 Rp./kWh 1.20 1.30
1 ¼-stündliches monatliches Leistungsmaximum 2 Der Blindenergiebezug darf nicht mehr als 42 % des Wirkenergiebezuges betragen (cos phi = 0.92). Der Mehrverbrauch wird als Blindenergie verrechnet. 3 Diese Positionen werden durch übergeordnetes Recht festgelegt.
4.3 Industriekunden
Mittelspannungstarif mit Leistungsmessung
Preise
Für den Kunden stehen zwei Herkunftsqualitäten für Energie zur Verfügung, aus welchen er seinen Favoriten auswählen kann.

Rp./kWh Arbeitspreis Normaltarif Niedertarif
Wasserstrom Schweiz exkl. MWST 15.40 13.90
inkl. MWST 16.65 15.03
Naturstrom Schaffhausen exkl. MWST 17.90 16.40
inkl. MWST 19.35 17.73
Mittelspannung G-5, Industrie – Doppeltarif mit Leistungsmessung
Anwendung
Für alle Energieanwendungen in industriellen oder grossgewerblichen Produktionsbetrieben, wobei der Bezug in 10 kV-Mittelspannung erfolgt.
Preise

Abrechnungseinheit exkl. MWST inkl. MWST
Grundpreis CHF/Monat 90.00 97.29
Normaltarif Rp./kWh 3.10 3.35
Arbeitspreis
Niedertarif Rp./kWh 2.10 2.27
Leistungspreis CHF./kW1 6.50 7.03
Blindenergie Rp./kVarh2 5.00 5.41
Systemdienstleistungen (SDL) 3 Rp./kWh 0.75 0.81
Förderabgabe für erneuerbare Energien (KEV)3 Rp./kWh 2.20 2.38
Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische3 Rp./kWh 0.10 0.11
Stromreserve3 Rp./kWh 1.20 1.30
1 ¼-stündliches monatliches Leistungsmaximum 2 Der Blindenergiebezug darf nicht mehr als 42 % des Wirkenergiebezuges betragen (cos phi = 0.92). Der Mehrverbrauch wird als Blindenergie verrechnet. 3 Diese Positionen werden durch übergeordnetes Recht festgelegt.
5 Rückvergütungstarife
5.1 Für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (RE)
Allgemeines, Voraussetzungen
Die Stromspeisung einer Eigenerzeugungsanlage in das Netz der SH POWER wird nach diesem Tarif vergütet, wenn die Erzeugung aus erneuerbaren Energien oder Abfällen erfolgt (Wasser, Wind, Sonne, Klärgas, Biogas, Holz, gemäss ENV Art. 1).
Der Tarif ist gültig bis zu einer maximalen installierten Leistung von 30 kW. Die Preise werden nach den Empfehlungen des Bundesamts für Energie festgelegt. Die erzeugte Energiemenge wird mit einem entsprechenden Zähler von SH POWER gemessen. Die Rückvergütung erfolgt vierteljährlich.
Rückvergütung bei Einspeisung in das Niederspannungsnetz (400 V)
Installierte elektrische Leistung 1 kW bis 4 kW
Photovoltaikanlagen: installierte DC-Leistung; Generatoren: Nenn-Wirkleistung
Rückvergütung
Rp./kWh | exkl. MWSt | inkl. MWSt |
|---|---|---|
Einspeisung Einfachtarif | 17.50 | 18.92 |
Installierte elektrische Leistung > 4 kW bis 30 kW
Photovoltaikanlagen: installierte DC-Leistung; Generatoren: Nenn-Wirkleistung
Rp./kWh | exkl. MWSt | inkl. MWSt |
|---|---|---|
Einspeisung Einfachtarif | 11.45 | 12.38 |
Herkunftsnachweise (HKN) * | 5.00 | 5.41 |
*Die Umstellung auf Rückvergütung inklusive HKN-Vergütung kann jeweils zum Quartalsbeginn vereinbart werden. Der Wechsel muss der SH POWER mit einer Frist von 2 Monaten vor Quartalsbeginn gemeldet werden. Für die HKN-Vergütung müssen die Anlagedaten beglaubigt werden und die betreffende Anlage muss im HKN-System der Pronovo gemeldet sein. Nach Eingang der Meldung zur Umstellung auf Rückvergütung inkl. HKN wird ein HKN-Dauerauftrag für die Übertragung der HKN vom Produzenten an SH POWER erstellt. Der Dauerauftrag muss vom Produzenten bis spätestens 14 Tage vor dem eigentlichen Wechsel zum Quartalsbeginn bestätigt werden. Die HKN-Vergütung wird nur unter der Einhaltung des beschriebenen Vorgehens und der Fristen gewährt.
Weiterführende Informationen finden unter: https://pronovo.ch/de/herkunftsnachweise/
Installierte elektrische Leistung über 30 kW
Die Vergütung erfolgt nach individueller vertraglicher Regelung.
5.2 Für Stromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energien (RN)
Allgemeines, Voraussetzungen
Die Stromeinspeisung einer Eigenerzeugungsanlage in das Netz von SH POWER wird nach diesem Tarif vergütet, wenn die Erzeugung aus nicht erneuerbaren Energien erfolgt.
Der Tarif ist gültig bis zu einer maximal installierten Leistung von 30 kW. Die Preise werden nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Energie festgelegt. Der Rücklieferer verpflichtet sich, SH POWER die erzeugte Energiemenge vierteljährlich bekannt zu geben. Die Rückvergütung erfolgt vierteljährlich.
Rückvergütung bei Einspeisung in das Netz
Installierte elektrische Leistung bis 30 kW (Nenn-Wirkleistung)
Rp./kWh Oktober bis März exkl. MWST inkl. MWST Einfachtarif 9.00 9.73
Eine Leistungsvergütung ist in diesen Arbeitspreisen enthalten.
Installierte Leistung über 30 kW (Nenn-Wirkleistung)
Die Vergütung erfolgt nach individueller vertraglicher Regelung.
SH POWER Mühlenstrasse 19 8201 Schaffhausen
+41 52 635 11 00 info@shpower.ch