412.120
Beschluss betreffend die Eingliederung der Berufsschule +GF+ in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen
Vom 16.11.1987 (Stand 01.01.1988)
Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen,
gestützt auf Art. 16 Abs. 1 und Art. 46 des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 28. März 19831,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Schaffhausen übernimmt die Trägerschaft der Berufsschule der Georg Fischer AG Schaffhausen. Die Schule wird in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen (GIBS) eingegliedert.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen2 und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Abl. 1987, S. 1026