Infobrief Quellensteuertarife 2022

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An alle Arbeitgeber

Schaffhausen, 21. Februar 2022

Neuer Quellensteuertarif 2022 - Gültig ab 01.01.2022

Im Dezember 2021 haben wir Ihnen die neuen Quellensteuertarife für das Jahr 2022 mitgeteilt. Dieser muss aufgrund der in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 beschlossenen steuerlichen Entlastungen, welche den Quellensteuertarif massgeblich beeinflussen, geändert werden. Von der Tarifänderung sind folgende Tarife betroffen:

Tarif A (Alleinstehend) Tarif B (Verheiratet, Alleinverdiener) Tarif C (Verheiratet, Doppelverdiener) Tarif H (Alleinerzieher) Tarif L (Grenzgänger: Alleinstehend) Tarif M (Grenzgänger: Verheiratet, Alleinverdiener) Tarif N (Grenzgänger: Verheiratet, Doppelverdiener) Tarif P (Grenzgänger: Alleinerzieher)

Alle anderen Tarife mit festen Prozentsätzen sind davon nicht betroffen. Die neuen Tarife 2022 sind folgendermassen zu beziehen:

Downloadfile für Lohnbuchhaltungen: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/quellensteuer/dienstleistungen/tarife-herunterladen.html

Tarife 2022 zum Ausdrucken: https://www2.sh.ch/Quellensteuer.727.0.html

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Wir haben sämtliche Abrechnungen für das Jahr 2022 zurückbehalten. Ab sofort werden wir die Abrechnungen bearbeiten und mit dem neuen korrekten Tarif in Rechnung stellen.

Wir danken für Ihr Verständnis und stehen für allfällige Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Kantonale Steuerverwaltung Leiter Abteilung Quellensteuern

Thomas Tenger

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