Kryptowährungen/Token - natürliche Personen

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Kanton Schaffhausen Kant. Steuerverwaltung

J. J. Wepfer-Strasse 6

8200 Schaffhausen www.sh.ch

Praxistipp Kryptowährungen / Token - Deklaration für natürliche Personen

Guthaben in Kryptowährungen/Token sind der Einfachheit halber im Wertschriftenverzeichnis als "übrige Guthaben" zu deklarieren. Anzugeben sind die Bezeichnung und der Steuerwert. Erträge aus Mining, Staking, Lending oder dem Betrieb von Masternodes unterliegen der Einkommenssteuer.

Der Nachweis des Bestandes an Kryptowährungen/Token erfolgt mittels Ausdruck des Wallets (u.U. Screen Shot). Der Nachweis für Erträge erfolgt mittels Gutschriftanzeige oder eines anderen Belegs, der den Zugang ausweist.

Der Steuerwert einiger bekannterer Kryptowährungen/Token wird durch die Eidg. Steuerverwaltung publiziert. Für andere Kryptowährungen/Token ist der Jahresendkurs der Handelsplattform anzuwenden, auf der sie gehandelt werden. Lässt sich kein Kurs oder keine Bewertung (begründete Schätzung) ermitteln ist der Kaufpreis zu deklarieren. Erträge sind zum Tageskurs des Eingangs umzurechnen.

Gehören Kryptowährungen/Token zum Geschäftsvermögen gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen über die selbständige Erwerbstätigkeit. Dies gilt insbesondere für den gewerbsmässigen Handel mit Kryptowährungen. Für die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung wird die Praxis zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel (Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2012) sinngemäss angewendet.

Verweise: Arbeitspapier ESTV: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen- dbst/kryptowaehrungen.html

Währungskurse: https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#/ratelist

Kreisschreiben 36: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/kreisschreiben/2004/1- 036-D-2012.pdf.download.pdf/1-036-D-2012-d.pdf

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