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Sozialtarif der Schulen

vom 28. November 2001

Stand: 1. August 2009

Die Gemeinderatskommission - gestützt auf §§ 19 Abs. 3, 22a Abs. 3 der Schulordnung vom 27. Juni 1984/ 25. Juni 1985 und § 6 Abs. 3 des Reglements über die Schulzahnpflege vom 29. September 1993 – beschliesst:

§ 1 1)

Geltungsbereich 1 Der Sozialtarif regelt den Anspruch und die Grundsätze der Ermässigung der Elternbeiträge für die Schulzahnpflege, die Musikschule und die Tagesstrukturen.

Er ist anwendbar für alle in der Stadt Grenchen wohnhaften Kinder, die den Kindergarten oder die öffentlichen Schulen der Volksschulstufen in der Stadt Grenchen besuchen.

§ 2

Bemessung der 1 Die Ermässigung der Elternbeiträge wird jeweils für das gan- Ermässigung ze Schuljahr (für kieferorthopädische Behandlungen: Kalenderjahr) aufgrund der Höhe der einfachen Staatssteuer der Inhaber der elterlichen Sorge für das zweitletzte Jahr vor Beginn des Schuljahres (für kieferorthopädische Behandlungen: Kalenderjahr) festgelegt.2) 2 Werden die Inhaber der elterlichen Sorge getrennt besteuert, ist das Steuerbetreffnis desjenigen Elternteils massgebend, in dessen Obhut das Kind steht.

Liegt für das zweitletzte Jahr vor Beginn des Schuljahres keine Staatssteuerveranlagung vor (Nichteingeschätzte, Zuzüger aus andern Kantonen und dem Ausland) sowie bei Änderung des Zivilstandes und bei Übergang zu getrennter Besteuerung von Ehegatten ermittelt die Schulverwaltung3) in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung die mutmassliche Höhe der einfachen Staatssteuer anhand des Bruttoeinkommens der letzten drei Monate und unter Berücksichtigung der letzten vorliegen- 1)

§ 1 in der Fassung gemäss GRB 2203 vom 21. April 2009.

2) § 2 Abs. 1 in der Fassung gemäss GRKB 2390 vom 15. Oktober 2003. 3) Fassung gemäss GRB 2051 vom 22. April 2008.

den Steuerveranlagung. Die Gesuchsteller sind verpflichtet, der Schulverwaltung1) die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

§ 3

Mindestbeitrag Die Inhaber der elterlichen Sorge haben grundsätzlich einen Mindestbeitrag zu bezahlen.

§ 4

Härtefälle Der Leiter oder die Leiterin der Schulverwaltung2) kann in Härtefällen die Elternbeiträge weitergehend reduzieren oder ganz erlassen.

§ 5

Verfahren 1 Der Sozialtarif wird auf Gesuch hin angewendet.

Das Gesuch ist gleichzeitig mit der Anmeldung für die Schulzahnpflege, die Musikschule und die Tagesstrukturen an die Schulverwaltung zu richten. 3)

Für die Behandlung von Gesuchen, die nach Rechnungsstellung eingereicht werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.— 4) erhoben.

Der Anspruch auf Ermässigung erlischt 30 Tage nach Rechnungsstellung des Elternbeitrages.

§ 6

Vollzug 1 Die Schulverwaltung5) vollzieht den Sozialtarif.

Sie erhält die Kompetenz, das Staatssteuerbetreffnis der Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen abzufragen.

1) Fassung gemäss GRB 2051 vom 22. April 2008. 2) Fassung gemäss GRB 2051 vom 22. April 2008. 3) § 5 Abs. 2 in der Fassung gemäss GRB 2203 vom 21. April 2009. 4) Ansatz gemäss GRKB 2390 vom 15. Oktober 2003. 5) Fassung gemäss GRB 2051 vom 22. April 2008.

§ 7

Nachforderung von 1 Elternbeiträge, die zu Unrecht ermässigt wurden, sind nach- Elternbeiträgen zuzahlen.

Der Nachforderungsanspruch verjährt 5 Jahre nach Fälligkeit des Elternbeitrags.

§ 8

Inkrafttreten 1 Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den Beginn des Schuljahres 2001/02 in Kraft.

Mit seinem Inkrafttreten ist der Sozialtarif der Schulen vom 24. April 1996 aufgehoben.

§ 9

Übergangsbe- In den Schuljahren 2001/02 und 2002/03 ist für die Ermässistimmung gung der Elternbeiträge die Höhe der einfachen Staatssteuer gemäss der ordentlichen Steuerveranlagung für das Jahr 2000 massgebend.

Von der Gemeinderatskommission der Stadt Grenchen beschlossen am 28. November 2001 (GRKB Nr. 1815).

Der Stadtpräsident Die Kanzleichefin Boris Banga Anne-Catherine Schneeberger-Lutz Inkrafttreten der Änderungen vom: − 15. Oktober 2003 (GRKB Nr. 2390) am 1. Januar 2004 (§ 2 Abs. 1) bzw. auf Beginn des Schuljahres 2004/2005 (§ 5 Abs. 3). − 22. April 2008 (GRB Nr. 2051) am 1. August 2008. − 21. April 2009 (GRB Nr. 2203) am 1. August 2009.