126.515.855.31

Verordnung über die Festsetzung der Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen

Vom 25.02.1997 (Stand 01.01.1996)

Der Kantonsrat von Solothurn

gestützt auf § 7bis Absatz 2 des Gesetzes über die Besoldungen der Lehrkräfte an der Volksschule (Lehrerbesoldungsgesetz) vom 8. Dezember 1963

nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 13. Januar 1997

beschliesst:

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen.

Art. 2 Subventionsgrenze

Der Kanton leistet Staatsbeiträge an die Besoldungen der Kindergärtnerinnen bis zu den in der Kantonsrätlichen Lehrerbesoldungsverordnung vom 17. Mai 1995 vorgesehenen Maximalbesoldungen.

Art. 3 Vollzug

Der Regierungsrat regelt den Vollzug.

Art. 4 Aufhebung bisherigen Rechts

Der Kantonsratsbeschluss über die Festsetzung der Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen vom 29. April 1970 wird aufgehoben.

Art. 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1996 in Kraft. Sie unterliegt dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist am 12. Juni 1997 unbenutzt abgelaufen.

GS 94, 87