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413.313.42

Schaffung eines Vorkurses am Kantonalen Arbeitslehrerinnenseminar

KRB vom 26. Januar 1993

Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 36 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 und § 41 1 Absatz 1 des Kantonsschulgesetzes vom 29. August 1909 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 8. Dezember 1992

beschliesst:

1.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, in den Schuljahren 1993/1994 und 1994/1995 jährlich einen Vorkurs durchzuführen, die Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schneiderinnen- bzw. Schneiderlehre absolviert haben, auf den Eintritt in das kantonale Arbeitslehrerinnenseminar vorbereitet.

2.

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

3.

Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.

Inkrafttreten am 1. Juni 1993