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Reorganisation der Leitung des Arbeitslehrerinnenseminars und Schaffung von 2 neuen Lehrstellen für Fachunterricht
Reorganisation der Leitung des Arbeitslehrerinnenseminars und Schaffung von 2 neuen Lehrstellen für Fachunterricht KRB vom 29. März 1972
1.
Die bisherige Stelle einer Rektorin des Arbeitslehrerinnenseminars wird aufgehoben.
2.
Es werden neu 2 hauptamtliche Lehrstellen für Fachunterricht am Arbeitslehrerinnenseminar geschaffen.
3.
Eine der hauptamtlichen Fachlehrerinnen wird zusätzlich mit den Aufgaben einer Rektorin des Arbeitslehrerinnenseminars betraut. Der Regierungsrat setzt Pflichtstundenzahl und Entschädigung fest. 1
4. (Kreditbewilligung) )
5.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
6.
Dieser Beschluss tritt am 15. April 1972 in Kraft.
1) Wird nicht abgedruckt, vgl. § 2 lit. c des Gesetzes über die Herausgabe einer Bereinigten Sammlung der solothurnischen Erlasse vom 6. Oktober 1968.