416.353.230.1

Zuweisung der Lageristen-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Olten

416.353.230.1 Zuweisung der Lageristen-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Olten Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987

Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 2 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die 1 Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986 )

verfügt:

Mit Beginn des Schuljahres 1987/1988 werden die Lageristen für den beruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufsschule Olten zugewiesen.

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