416.353.230.1
Zuweisung der Lageristen-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Olten
416.353.230.1 Zuweisung der Lageristen-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Olten Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987
Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 2 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die 1 Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986 )
verfügt:
Mit Beginn des Schuljahres 1987/1988 werden die Lageristen für den beruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufsschule Olten zugewiesen.
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