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Beitritt des Kantons Solothurn zum Statut der interkantonalen Dokumentationsstelle zur Bekämpfung jugend- und volksschädigender Druckerzeugnisse

Beitritt des Kantons Solothurn zum Statut der interkantonalen Dokumentationsstelle zur Bekämpfung jugend- und volksschädigender Druckerzeugnisse RRB vom 16. November 1962

1.

Der Kanton Solothurn tritt dem Statut der Interkantonalen Dokumentationsstelle zur Bekämpfung jugend- und volksschädigender Druckerzeugnisse vom 25. Oktober 1962, deren Geschäftsstelle von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren in Verbindung mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement unterhalten wird, mit vorläufigem Sitz in Bern, bei.

2.

Der Vorsteher des kantonalen Justiz- und Polizei-Departementes wird ermächtigt, die Beitrittserklärung im Sinne von Artikel 12 des Statuts abzugeben.

3.

Allfällige Ergänzungen der von der Schweizerischen Dokumentationsstelle zusammengestellten Verzeichnisse verbotener Literatur, welche die Unterlagen für die polizeiliche Fahndung und Verfolgung darstellen, beziehungsweise die Aufstellung der kantonalen Dokumentationsverzeichnisse, sind wie bis anhin in Verbindung mit der kantonalen Jugendschriften-Kommission vorzunehmen. Solche Ergänzungen sowie allfällige besondere kantonale Anordnungen im Interesse der Bekämpfung der jugendgefährdenden Literatur und der allgemeinen Schund- und Schmutz- Druckerzeugnisse sind in der Beitrittserklärung zum Statut vorzubehalten. Ausserdem bleibt die selbständige und unabhängige Beurteilung durch die Gerichte vorbehalten.

4.

Als für den Vollzug zuständige kantonale Instanz im Sinne von Artikel 2 des Statuts wird die Gewerbe- und Handelspolizei des Polizei-Departementes, welche bis anhin die kantonale Dokumentationsstelle für Schundliteratur geführt hat, bezeichnet.

5.

Der kantonale Anteil an die Kosten für den Betrieb der Eidgenössischen Dokumentationsstelle ist zulasten eines besonderen Kredites der Staatsrechnung, Schundliteratur-Bekämpfung, Abschnitt Polizei-Departement, Gewerbe- und Handelspolizei, zu leisten.