614.352.22

Gegenrechtszusicherung an Frankreich bezüglich Erbschaftssteuer auf Vergabungen und Schenkungen von Todes wegen von Gemälden, Miniaturen usw. an öffentliche Museen

614.352.22 Gegenrechtszusicherung an Frankreich bezüglich Erbschaftssteuer auf Vergabungen und Schenkungen von Todes wegen von Gemälden, Miniaturen usw. an öffentliche Museen RRB vom 31. Januar 1947

Entsprechend dem von Fürsprech Dr. B. eingereichten Gesuch vom 25. Januar 1947 wird gegenüber den zuständigen französischen Steuerbehörden die in der Erbschaftsangelegenheit des F. H. M. verlangte Gegenrechtserklärung abgegeben, dass gegebenenfalls Steuerobjekte, wie Gemälde, Miniaturen, die durch Vergabungen und Schenkungen von Todes wegen im Kanton Solothurn zugunsten von öffentlichen Museen in Frankreich gemacht werden, von Fall zu Fall und nach Einreichung eines besonderen Erlassgesuches von der Erbschafts- beziehungsweise Testamentssteuer des Kantons Solothurn befreit werden.

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