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Allgemeinverbindlicherklärung der VSARichtlinien für die Entwässerung von LiegenschaftenZweiter Teil: Abscheideanlagen

Allgemeinverbindlicherklärung der VSA- Richtlinien für die Entwässerung von LiegenschaftenZweiter Teil: Abscheideanlagen RRB vom 10. April 1981

1.

Die «VSA-Richtlinien für die Entwässerung von Liegenschaften 2. Teil Abscheideanlagen» werden gestützt auf § 3 Absatz 2 der Verordnung zum 1 Schutze der Gewässer vom 17. Februar 1981 ) als verbindlich erklärt.

2.

Der Regierungsratsbeschluss vom 24. Dezember 1974 über «Gewässerschutzmassnahmen bei Parkplätzen, Garagevorplätzen, Autowaschplätzen und Reparaturwerkstätten» wird aufgehoben.