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Mehrjahresprogramm für den weiteren Ausbau des kantonalen Strassennetzes 1984–1988
Mehrjahresprogramm für den weiteren Ausbau des kantonalen Strassennetzes 1984–1988 (Strassenbauprogramm 1984)
VB vom 4. Dezember 1983
Der Kantonsrat von Solothurn nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 16. Juni 1983
beschliesst:
I.
1.
Für den Ausbau der Kantonsstrassen und Brücken in den Jahren 1984-
1988.
wird ein Rahmenkredit von maximal 90 Millionen Franken bewilligt.
2.
Dem Kantonsrat wird die Kompetenz übertragen, die jährlichen Teilprogramme festzulegen und die erforderlichen Objektkredite zu bewilligen. Wegleitend ist das im Anhang der Vorlage aufgeführte Verzeichnis der Bauvorhaben. Dabei ist auf die Dringlichkeit der Bauvorhaben und die wirtschaftliche Lage Gewicht zu legen.
3.
Der Kantonsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Mehrjahresprogrammes die Kredite für den Bau eines Werkhofes in Büsserach zu bewilligen.
4. Für die Finanzierung stehen zur Verfügung:
a) Die Beiträge der Gemeinden und Dritter, nach Massgabe der Gesetzgebung oder nach Vereinbarung. b) Der für den Strassenbau bestimmte Anteil des Ertrages der Motorfahrzeugsteuern und -gebühren. c) Die Werkbeiträge des Bundes und der Treibstoffzollertrag.
5.
Die Schulden des abgelaufenen Strassenbauprogrammes 1971 werden in das neue Programm übernommen. Vom Kantonsrat im Strassenbauprogramm 1971 und in den Übergangsprogrammen 1982 und 1983 bewilligte Objektkredite bleiben den entsprechenden Bauvorhaben zugeteilt.
II.
1.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
2.
Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk am 1. Januar 1984 in Kraft.