735.452

Zustimmung zur Fusion von 4 basellandschaftlichen Vorortsbahngesellschaften und Gründung der Baselland Transport AG
(BLT)

Vom 24.03.1975 (Stand 24.03.1975)

Der Kantonsrat von Solothurn

gestützt auf das Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 10. Mai 19741

nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 28. Februar 1975

beschliesst:

Art. 1

Vom Bericht über die Fusion der Vorortsbahngesellschaften BTB, BEB, TAB und BUeB und über die Gründung der BLT wird Kenntnis genommen.2

Art. 2

Der Fusion wird zugestimmt. Diese Zustimmung wird davon abhängig gemacht, dass dem Kanton Solothurn 3 Sitze im Verwaltungsrat der BLT zugebilligt werden.3

Art. 3

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

[unbekannt]