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Vereinbarung über die technische und finanzielle Sanierung der ehemaligen Birseckbahn

Vereinbarung über die technische und finanzielle Sanierung der ehemaligen Birseckbahn RRB vom 15. Dezember 1978

1.

Die V. Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn einerseits und der Baselland Transport AG anderseits betreffend technische und finanzielle Sanierung der ehemaligen Birseckbahn (Linie 10 der BLT), 2. Etappe, wird genehmigt.

2.

Landammann und Staatsschreiber werden beauftragt, diese Vereinbarung namens und im Auftrag des Staates rechtsverbindlich zu unterzeichnen. 1

3. ... )

1) Nicht publiziert.