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Durchführung des klinischen Unterrichts an den Spitälern Olten und Solothurn

Durchführung des klinischen Unterrichts an den Spitälern Olten und Solothurn VB vom 4. März 1973

Der Kantonsrat von Solothurn nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom

22. Dezember 1972

beschliesst:

1.

Der klinische Unterricht für Medizinstudenten der Universitäten Basel und Bern wird an den Spitälern Olten und Solothurn ausgebaut.

2.

Der Kantonsrat wird ermächtigt, die notwendigen Kredite jeweils in den Voranschlag zur Staatsrechnung aufzunehmen.

3.

Der Regierungsrat wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

4.

Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt in Kraft.

Inkrafttreten am 8. März 1973