925.152

Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Technikums

Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Technikums VB vom 26. Mai 1963

Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom

19. Februar 1963

beschliesst:

1.

Der Kanton Solothurn tritt dem interkantonalen Konkordat über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Technikums, das sich die Ausbildung und Weiterbildung der landwirtschaftlichen Kader der höheren Mittelschulstufe zum Ziele setzt, bei.

2.

Der Kanton Solothurn verpflichtet sich zu den gemäss dem vorgenannten Entwurf vorgesehenen Leistungen, nämlich zu einem einmaligen Baukostenbeitrag von 107000 Franken an die auf 8,5 Millionen Franken errechneten Baukosten, zu dem ihm laut Konkordat zugemuteten jährlichen Beitrag für vier feste Plätze am landwirtschaftlichen Technikum und zu dem ihm gemäss Verteiler verbleibenden Anteil an die Nettokosten des Betriebes des Technikums.

3.

Allfällige weitere Kredite beschliesst der Kantonsrat endgültig, soweit sie sich aus der Bereinigung des Konkordates ergeben oder auf die Bauteuerung zurückzuführen sind.

4.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt und ermächtigt, das Konkordat im Namen des Kantons Solothurn zu unterzeichnen.

5.

Dieser Beschluss ist der Volksabstimmung zu unterbreiten.

Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt vom 31. Mai 1963