611.110
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
611.110 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schul- 1 koordination
(Vom 22. April 1971)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2 gestützt auf die §§ 31 Abs. 1 und 42 der Kantonsverfassung, nach Einsichtnahme in einen Bericht des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkommission,
beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt dem interkantonalen Konkordat über die Schulkoordination bei, wie es von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 3 am 29. Oktober 1970 beschlossen wurde. 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.