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Beschluss der Regierungs-Kommission betreffend die Bestimmung von Farbe, Wappen und Siegel des Kantons
vom 13.04.1803 (Stand 01.01.1979)
Art. 1
Die Farben des Kantons sind Weiss und Grün.
Art. 2
Das Wappen ist schräg geteilt von Weiss und Grün mit je einem schreitenden gelben Löwen. Die Fahne enthält das Wappenbild; die Flagge ist grünweiss gespalten.
Art. 3
Das Siegel des Kantons enthält das in § 2 beschriebene Wappen.
Art. 4
Die Stempel der kantonalen Behörden und Ämter enthalten deren offizielle Bezeichnung und das in § 2 beschriebene Wappen.
keine Angabe