552.11

Beschluss des Grossen Rates betreffend den Beitritt des Kantons Thurgau zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit

vom 27.09.1976 (Stand 27.09.1976)

Art. 1

Der Kanton Thurgau tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit1 bei.

Art. 2

Der Regierungsrat ist ermächtigt, die Beitrittserklärung abzugeben sowie Entscheide nach Art. 10 Abs. 2 der Vereinbarung zu treffen.

39/1976