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Steuerverwaltung

StP 30 Nr. 5

Selbständigerwerbende ohne Buchführungspflicht: Aufwandabgrenzung Bei Selbständigerwerbenden ohne Buchführungspflicht können angefangene Arbei- ten nicht aufgerechnet werden. Gemäss neuester Praxis des Bundesgerichts kann jedoch eine Aufwandabgrenzung (Vorleistungen) vorgenommen und so dem Periodizitätsprinzip Rechnung getragen werden.

01.01.2002 - 1/1 - neu