030-15-V2004-26.07.pdf

StP 30 Nr. 15

Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge: umhüllende Versicherung Der umhüllende Vorsorgeplan führt zu einer weit stärkeren Bindung als eine Kader- versicherung, welche den Unternehmern weitgehende Freiheit belässt. Unabhängig von einer Kaderposition besteht bei der umhüllenden Versicherung ein Anspruch für das Personal ab einer bestimmten Lohnhöhe in den Genuss der ent- sprechenden Vorsorgelösung zu kommen. Kein Mitarbeiter kann davon ausge- schlossen werden. Zudem hat der umhüllende Vorsorgeplan - im Gegensatz zur Ka- derversicherung - sämtliche Erfordernisse gemäss BVG-Obligatorium zu erfüllen. Die Kollektivität kann nicht allein deshalb verneint werden, weil zur Zeit oder auch in absehbarer Zeit keine weiteren Arbeitnehmer beschäftigt werden, welche einen Lohn im überobligatorischen Bereich erzielen. Sonst könnten Unternehmer ohne gut be- zahlte Mitarbeiter oder mit Mitarbeitern in Teilpensen bei einer umhüllenden Ver- sicherung keine eigene, ausreichende Vorsorge aufbauen. Dies kann nicht Sinn und Zweck der Gesetzgebung entsprechen. Demnach genügt eine virtuelle Kollektivität bei umhüllenden Vorsorgeplänen, um das Erfordernis der Kollektivität zu erfüllen.

26.07.2004 - 1/1 - ersetzt 01.01.2002

Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge: umhüllende Versicherung – Thurgau, TG guidance b7fa0620731262ead885 | Lexipedia