018-02-V2002-01.01_entfallen_31.07.2008.pdf
Weisung entfallen per 31.07.2008
Steuerverwaltung
StP 18 Nr. 2
Pflegeeltern - Einkommen aus Betreuung | |||
1. Allgemeines | |||
Alle Vergütungen für | die Betreuung von Pflegekindern an Tages-, Wochen- und | ||
Dauerplätzen gehören | zu den steuerbaren Einkünften. Darunter sind sowohl die Bei- | ||
träge der Eltern wie | auch Entschädigungen von Kanton oder Gemeinde zu verste- | ||
hen. | |||
2. Freibeträge für Betreuung
Von den Einkünften für die Betreuung von Pflegekindern können ohne Nachweis für
jedes Kind die folgenden Beträge abgezogen werden: | |||
Tagesplatz | Fr. Fr. | 18.00 pro Tag 396.00 pro Monat / 22 Tage pro Monat | |
Wochenplatz Fr. 570.00 pro Monat | |||
Fr. 6 840.00 pro Jahr | |||
Dauerplatz | Fr. Fr. 7 | 600.00 pro Monat 200.00 pro Jahr | |
Bei diesen Abzügen handelt es sich um Maximalbeträge, welche die effektiven Ein-
künfte nicht übersteigen dürfen. Die Beträge werden als Ersatz | für notwendige Aus- | ||
lagen betrachtet und | beinhalten Aufwendungen für Ernährung, Wohnanteil, Kleider, | ||
Schuhe und Wäsche. | |||
Nehmen Pflegeeltern mehr als zwei Kinder in ihre Obhut, werden | Aufzeichnungen | ||
einverlangt und die Freibeträge unter Umständen gekürzt. | |||
Werden höhere | Abzüge | geltend gemacht, so sind sämtliche Aufwendungen einzeln | |
nachzuweisen und zu belegen. | |||
01.01.2002 | - 1/1 - | neu | |