018-02-V2002-01.01_entfallen_31.07.2008.pdf

Weisung entfallen per 31.07.2008

Steuerverwaltung

StP 18 Nr. 2

Pflegeeltern - Einkommen aus Betreuung

1. Allgemeines

Alle Vergütungen für

die Betreuung von Pflegekindern an Tages-, Wochen- und

Dauerplätzen gehören

zu den steuerbaren Einkünften. Darunter sind sowohl die Bei-

träge der Eltern wie

auch Entschädigungen von Kanton oder Gemeinde zu verste-

hen.

2. Freibeträge für Betreuung

Von den Einkünften für die Betreuung von Pflegekindern können ohne Nachweis für

jedes Kind die folgenden Beträge abgezogen werden:

Tagesplatz

Fr.

Fr.

18.00 pro Tag

396.00 pro Monat / 22 Tage pro Monat

Wochenplatz Fr. 570.00 pro Monat

Fr. 6 840.00 pro Jahr

Dauerplatz

Fr.

Fr. 7

600.00 pro Monat

200.00 pro Jahr

Bei diesen Abzügen handelt es sich um Maximalbeträge, welche die effektiven Ein-

künfte nicht übersteigen dürfen. Die Beträge werden als Ersatz

für notwendige Aus-

lagen betrachtet und

beinhalten Aufwendungen für Ernährung, Wohnanteil, Kleider,

Schuhe und Wäsche.

Nehmen Pflegeeltern mehr als zwei Kinder in ihre Obhut, werden

Aufzeichnungen

einverlangt und die Freibeträge unter Umständen gekürzt.

Werden höhere

Abzüge

geltend gemacht, so sind sämtliche Aufwendungen einzeln

nachzuweisen und zu belegen.

01.01.2002

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